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Welche Aufgabe hat die Bezirksversammlung?
Bei jedem Bezirksamt gibt es eine Bezirksversammlung, durch die die Bevölkerung an den Angelegenheiten mitwirkt, die für den Bezirk von Bedeutung sind.
Die Bezirksversammlung wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern eines Bezirks gewählt. Es können nur Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die in dem jeweiligen Bezirk wohnen. Die Zahl der Mitglieder der Bezirksversammlungen ist nach der Einwohnerzahl der Bezirke gestaffelt: Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat 51 Mitglieder.
Die Bezirksversammlung kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes. Sie kann in allen Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen. Gegenüber den Fachbehörden kann sie Empfehlungen aussprechen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung sowie an die Fachbehörden richten. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Bezirksversammlung Fach-, Regional- und Sonderausschüsse einsetzen.
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