Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften, gemäß § 4 Nr. 11 StBerG
Wir helfen Mitgliedern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung aus ausschließlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Darüber hinaus können Mitglieder folgende Leistungen jederzeit und ohne Aufpreis in Anspruch nehmen:
1.Ganzjährige steuerliche Beratung auch bei vermietetem Wohneigentum, bei Eigenheimzulage, Wohneigentum und Kindergeld.
2.Einreichung der Steuerunterlagen und Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs.
3.Beratung bei der Steuerklassenwahl.
4.Steuerliche Vorausplanung und Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten.
5.Überprüfung der Steuerbescheide.
6.Einlegung von Einsprüchen.
7.Vertretung vor dem Finanzgericht
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