Wir beraten Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG und erstellen dann die Einkommensteuererklärung.
Beratungsstellen:
Straubing und Pilsting
*Ganzjährige steuerliche Beratung auch bei vermietetem Wohneigentum, bei Eigenheimzulage, Wohneigentum und Kindergeld
*Einreichung der Steuerunterlagen und Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs
*Beratung bei der Steuerklassenwahl
*Steuerliche Vorausplanung und Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten
*Überprüfung der Steuerbescheide
*Einlegung von Einsprüchen
*Vertretung vor dem Finanzgericht
hinzufügen eines Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. Straubing + Pilsting Stefan Sterr-stadtplans zu ihrer webseite;
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