Das Ziel des AMBER Alert ist die schnellstmögliche & umfassende Alarmierung der Bevölkerung in einem kritischen Vermisstenfall eines Kindes.
Der AMBER Alert wurde erstmals in den USA eingeführt und wird dort seit vielen Jahren sehr erfolgreich betrieben.
Benannt wurde das Alarmsystem nach der damals 9-jährigen Amber Hagerman, die am 13. Januar 1996 im US-Bundesstaat Texas Opfer einer Entführung geworden ist. Die Leiche von Amber Hagerman wurde vier Tage später von einem Spaziergänger entdeckt. Der Täter wurde bis heute nicht ermittelt und der Mord an Amber Hagerman bleibt unaufgeklärt.
Die Familie von Amber Hagerman hatte sehr schnell nach ihrem Verschwinden den Kontakt zur Presse gesucht und engagierte sich nachfolgend mit weiteren betroffenen Familien dafür, strengere Gesetzesauflagen für (vorbestrafte) Sexualstraftäter zu schaffen. Gleichzeitig rückte hierbei die Notwendigkeit eines reaktionsschnellen Alarmsystems in den Fokus ihrer Bemühungen. Dies war der Startpunkt für das heutige Amber Alert System in den USA.
Das Ziel des AMBER Alert ist hierbei die möglichst schnelle und umfassende Alarmierung der Bevölkerung zu einem aktuellen Vermisstenfall, an dessen Ende die sichere und zeitnahe Auffindung des vermissten Kindes stehen sollte.
Hierbei werden verschiedene Kanäle, wie mobile Anwendungen (Applikationen), soziale Netzwerke (facebook, twitter), digitale Informationsmedien im öffentlichen Raum (sog. Infoscreens), SMS, Email, Radio- und TV-Sender zur schnellstmöglichen Verbreitung einer Vermisstenmeldung eingebunden.
Dem Zeitraum unmittelbar nach einer möglichen Kindesentführung wird so in der Ansprache an die Bevölkerung größtmögliche Bedeutung zugeschrieben.
Die Kriterien, die zur Auslösung eines AMBER Alert führen, sind hierbei sehr eng gefasst.
Es muss sich bei der vermissten Person der gesetzlichen Definition nach um ein Kind (< 14 Jahre) handeln. Zudem muss eine konkrete und akute Gefährdungssituation, beispielsweise eine Entführung, erkennbar sein.
Die Auslösung eines Amber Alert ist hierbei ausschließlich den beteiligten Ermittlungsbehörden vorbehalten.
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