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Amtsgericht Soltau Kontakt Informationen

Geschichte

Das Amtsgericht Soltau ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lüneburg. Es hat seinen Sitz in Soltau im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen und besteht seit dem 1. Oktober 1852.ZuständigkeitenZuständig ist das Amtsgericht Soltau für rund 74.000 Gerichtspersonen in den Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Soltau, darunter Soltau, Bispingen, Munster, Neuenkirchen, Schneverdingen und Wietzendorf. Ihm ist das Landgericht Lüneburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.GeschichteZeit vor 1852Seit der Verleihung des Weichbildrechts 1388 gab es in Soltau ein Stadtgericht für Zivilsachen und einfache Polizeistrafsachen wie Ordnungswidrigkeiten, dessen Stadtrichter der Bürgermeister war. Im Dezember 1810 wurde Soltau direkt dem Kaiserreich Frankreich unterstellt. Stadtgerichte und Gerichte der Ämter wurden aufgehoben. Untere Justizbehörde für Soltau wurde der Kanton Walsrode. Nach dem Ende der französischen Besetzung 1813 trat wieder die alte Amtsverfassung von 1674 in Kraft. Soltau in der Amtsvogtei Fallingbostel unterstand wieder der Justizkanzlei Celle. 1823 wurden mit Inkrafttreten der Landdrosteiordnung alle Groß- und Amtsvogteien aufgelöst. Das Amt Soltau gehörte nun zur Landdrostei Lüneburg. Anstelle des Bürgermeisters sollte fortan ein Jurist das Amt des Stadtrichters ausüben. Bis 1830 war dies in Soltau Johann Friedrich Daniel Jaep. Sein Nachfolger war Franz Friedrich Achatz Eduard Weinlig.

Adresse: Soltau
Stadt: Soltau



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Bewertungen
Hatte dort ein kleines Praktikum von wenigen Tagen. Die Mitarbeiter waren alle stets freundlich.
Kein guter Ort, wenn man das Gesetz gebrochen hat....
Also das man knapp 2 Jahre warten muss weil der Gerichts Termin verschoben wird ist echt dreist, wie soll man alles erklären Erzählen etc wenn man so lange warten muss ? Unter aller Sau
Dieses Gericht arbeitet so dermaßen langsam, dass man schon fast vergisst, was verhandelt wird. Schade das man einen Stern mindestens geben muss, kein Stern wäre angebracht.
Zumutung in Vertretung des Staates, inkompetente Richter, Willkür weitverbreitet, absolutes NOGO für jeden Bürger, ein Stern ist noch zu viel
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