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Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V. Kontakt Informationen

Info

Angelsport

Geschichte

Informationen für Gastangler:

Sofern die Karten nicht schon im Vorfeld erworben wurden, ist der Jahresfischereischein in den gekennzeichneten Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen. Die Gastkarten werden dann vom Anglerwirt ausgestellt und können zusammen mit dem Jahresfischereischein im Vereinsheim abgeholt werden. Sofern die Gaststätte am Ruhetag geschlossen ist, leeren die Wasserwarte den Briefkasten, stellen die Karten aus und kassieren am Wasser direkt die Tageskartengebühr. Fänge sind in die Gastkarte einzutragen und diese ist dann nach dem Fischen in den Briefkasten zu werfen.

Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischerreischein und nur für den Tag, auf den er ausgestellt ist, gültig. Das Angeln darf an diesem Tag nicht unterbrochen werden. Der Erlaubnisschein ist nicht auf andere Personen übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handruten, welche während des Angelns nicht unbeaufsichtigt am Gewässer liegen dürfen.

Der kleine Baiersee darf von Gastanglern nicht befischt werden. Alle Mitglieder der Anglerfreunde Kelsterbach 1958 e.V. sind berechtigt die Papiere, den Fang, das Gerät und Behältnisse von Gastanglern zu überprüfen. Es ist dieser Aufforderung Folge zu leisten.
Die Ausübung der Fischerei hat in sportlicher und waidgerechter Weise zu erfolgen. Gesetze sind einzuhalten. Zwillings- und Drillingshaken sind nur zum Raubfischfang erlaubt. Fischfetzen sowie Kunstköder dürfen in der Schonzeit für Hecht und Zander nicht zum Angeln eingesetzt werden. Der tote Köderfisch für Hecht muss bis zum Ende der Schonzeit für Zander mindestens 15 cm betragen. Das Mitbringen von Köderfischen ist nicht erlaubt. Es dürfen pro Angeltag 10 Köderfische gefangen werden.

Die Angelerlaubnis für Gastangler fängt eine Stunde vor Sonnenaufgang an und endet eine Stunde nach Sonnenuntergang. Das Angeln mit mehr als einem Angelhaken pro Rute ist nicht erlaubt. Das Anfüttern mit Brot, Paniermehl oder anderen Anfütterungsstoffen ist pro Angeltag auf maximal 5 Liter Nassfutter beschränkt. Futterboote sind generell verboten.

Das vorübergehende Hältern ist nur gestattet, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z.Zt. Mindestlänge des Setzkeschers 3,50 m und 50 cm Durchmesser).

Fische welche das Mindestmaß nicht erreicht haben oder sich in der Schonzeit befinden sind schonend vom Haken zu lösen und zurück zu setzen. Fische welche zurückgesetzt werden müssen, dürfen bei der Landung nicht in den Sand gelegt werden. Das Anfassen der Fische hat ebenfalls waidgerecht zu erfolgen.
Abfälle sind mitzunehmen. Denke daran Angler sind Freunde der Natur
Feuer am Gewässer, Lagern, Zelten, Tauchen und Schwimmen ist untersagt. Schilf, Bäume und Äste jeglicher Art dürfen nicht beschnitten werden.

Für Sach- und Personenschäden haftet der Verein nicht. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen wird der Erlaubnisschein eingezogen. Gebühren werden in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig, zurückerstattet. Darüber hinaus behält sich der Verein weitere Schritte vor.


Fangbegrenzung pro Tag:

1 Zander und 2 Forellen,
2 Karpfen und 3 Schleien oder: 5 Schleien

Nicht aufgezählte Fische unterliegen keiner Fangbegrenzung.

Mindestmaße:
Schleie 28 cm,
Karpfen 35 cm,
Stör 60 cm,
Aal 50 cm,
Hecht 50 cm,
Zander 45 cm.

Im Allgemeinen ist das Hessische Fischereigesetz zu befolgen.

Adresse: Am Südpark 19, 65451 Kelsterbach
Stadt: Kelsterbach
Postleitzahl: 65451


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