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Anwaltskanzlei Buchhorn Kontakt Informationen

Anwaltskanzlei Buchhorn
Adresse: Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur, Deutschland
Telefonnummer: 02602 9939855
Zustand: Rheinland-Pfalz
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410


Öffnungszeiten

Montag: 09:30–17:30 Uhr
Dienstag: 09:30–17:30 Uhr
Mittwoch: 09:30–17:30 Uhr
Donnerstag: 09:30–17:30 Uhr
Freitag: 09:30–17:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

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Bewertungen
Ich sollte für eine Beratung und einen Brief in einer Mietrechtssache noch vor der Antwort des Mieters EUR 1543.-- bezahlen. Frau Buchhorn hatte einen Streitwert von 12 Monatsmieten angenommen und 1.3 x EUR 456.00 Geschäftsgebühr und 1.5 x EUR 456.00 Einigungsgebühr ?? in Rechnung gestellt. Eine Rückfrage bei dem Mieter ergab, dass er meinen Einigungsvorschlag ablehnte. Ich habe dann Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Anwälte, die so kreativ in der Gebührenordnung zu Ungunsten Ihres Mandanten sind, brauche ich nicht, zumal nichts erreicht wurde. Ich habe dann die Einigungsgebühr zusammen mit einer Auslagenpauschale in Höhe von 729.23 bezahlt. Obwohl das als Maximalbetrag von der Gebührenordnung gedeckt ist, fühle ich mich über den Tisch gezogen. Das Schreiben eines Briefes und eine Beratung stehen m. E. in keinem Verhältnis zum Rechnungsbetrag . Deshalb nie wieder Anwaltskanzlei Buchhorn.
vor 7 jahren (10-05-2018)
Ein Mieter sollte EUR 30,-- mehr an Nebenkosten bezahlen und aufgrund seines hohen Alters die Mietangelegenheiten per Vollmacht an seine Tochter übertragen. Ich war diesbezüglich zu einem Gespräch bei Frau Buchhorn. Frau Buchhorn schrieb einen Brief an den Mieter und leitete diesen Brief per Email an die Tochter des Mieters weiter. Noch vor einer Rückmeldung des Mieters oder seiner Tochter schrieb mir Frau Buchhorn eine Rechnung über EUR 1543,19, 1,3 x Geschäftsgebühr , 1,5 x Einigungsgebühr, EUR 20,-- Auslagenpauschale und die MWST. Als Streitwert hatte sie 12 Monatsmieten und 12 x EUR 30,-- Nebenkostenerhöhung in Höhe von EUR 7080,--angenommen. Ich war völlig geschockt, und habe Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Ein Telefongespräch mit dem Mieter ergab, dass er seiner Tochter keine Vollmacht geben wolle. Frau Buchhorn hat sich mittlerweile bereit erklärt den Rechnungsbetrag um die Einigungsgebühr zu reduzieren. Es steht nun ein Betrag von EUR 729,23 im Raume. Obwohl dieser Betrag als Maximalforderung von der Gebührenordnung gedeckt ist, fühle ich mich abgezockt. Dieser Betrag steht m. E. in keinem Verhältnis zu einem kurzem Gespräch und dem Schreiben eines Briefes, zumal nichts erreicht wurde. Dies ist in bezug auf das Honorar die erste negative, wenn auch teure Erfahrung, die ich mit einem(r) Anwalt(in) machen musste . Ich hatte die Anwältin aufgrund einer positiven Bewertung auf Anwalt.de ausgewählt. Dort habe ich dann oben stehende Bewertung abgegeben. 2 Tage später war dann die Rubrik Bewertung bei Frau Buchhorn auf Anwalt. de deaktiviert. Ein Anruf bei Anwalt.de ergab, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist, die Bewertungen zu deaktivieren. Das bedeutet, Anwalt.de ist kein objektives Bewertungsportal, sondern eine reine Werbe- /Informationsplattform für Anwälte.
vor 7 jahren (13-05-2018)
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