Die ACM setzt sich seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden ein.
Am 12.04.1997 wurde der gemeinnützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) gegründet. Seine Mitglieder (Patienten, Ärzte, Apotheker und Juristen und andere Interessierte) treten seitdem für die medizinische Verwendung von Cannabis oder Cannabinoiden ein.
Am 04. Mai 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, Cannabis als Medizin durch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz (BtmG) leichter zugänglich zu machen. Diese wurde am 09. März 2017 im Gesetzesblatt des Bundesanzeigers veröffentlicht durch die Gesetzesänderung wird Cannabis von der Anlage 1 in die Anlage 3 des BtmG überführt.
Cannabis und darauf basierende Arzneimittel sind somit seit März 2017 verschreibungsfähig und können so für viele Menschen eine gute und erfolgversprechende Behandlungsalternative darstellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) war maßgeblich an der nun umgesetzten Gesetzesänderung beteiligt.
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