facebooktwitterpinterest

Bahnhof Asperg Kontakt Informationen

Geschichte

Der Bahnhof Asperg liegt am Streckenkilometer 17,6 der Frankenbahn und ist eine Station im Netz der S-Bahn Stuttgart.

Adresse: 71679 Asperg
Telefonnummer: +49 1525 5777378
Stadt: Asperg
Postleitzahl: 71679



ähnliche suchanfragen: s-bahn fahrplan asperg-stuttgart, VVS, s-bahn stuttgart fahrplan, VVS Stuttgart
Bewertungen
Sehr schön zum Spazierengehen. Das Schwitzgässle verdient seinen Namen. Gut auch per ÖPNV angebunden: Nicht weit vom Bahnhof Asperg entfernt.
Wenn schon die Raucher sich nicht an das Rauchverbot halten bzw keine Raucherbereiche gibt , sollte der Bahnhof öfters sauber gemacht werden Sitzbereich. Wenn der Aufzug funktioniert , ist er gut mit dem Rollstuhl erreichbar. Ein Kiosk ist auch vorort, der mit ein paar Stufen zu erreichen ist. Einige Geschäfte sind auch in der Nähe.
Sehr schöne kleine Ortschaft mit Blick auf die Festung Hohen Asperg die man zu Fuß oder mit dem Auto erreichen kann,toller Panoramablick bei schönem Wetter ein kleines Museum ist eingerichtet aber auch an der Tafel am Eingang wird die Geschichte des Berges erklärt es gibt auch eine Gaststätte die erst ab 17:00 Uhr geöffnet ist unter der Woche am Wochenende ist sie aber ab 12:00 Uhr geöffnet, sehr schöne Wanderwege in der Gegend.
Ist praktisch, wenn man von Asperg mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Ludwigsburg, Stuttgart oder Bietigheim fahren will
Der Bahnhof ist dreckig!voller Kippen und stinkt furchtbar nach Urin! Für eine Stadt wie asperg keine Visitenkarte!
Eine schöne Stadt
Toller Bahnhof
Schönes Gefängnis, von außen
Aufzug ist andauernd kaputt.
Gute Verbindung mit S-Bahn
Kommentar zu diesem Ort

hinzufügen eines Bahnhof Asperg-stadtplans zu ihrer webseite;



Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen