Ehrenamtlich professionell - zu jeder Zeit - bei jedem Wetter - in jedem Gelände
Wir sind ein Team von aktiven Bergwachtmännern und -frauen, die sich ehrenamtlich für die Bergrettung in Bayern engagieren.
Seit der Gründung unserer Region Fichtelgebirge im Jahr 1922 ist es unsere Aufgabe, Menschen aus Bergnot zu retten, das heißt Wanderern, Ski- und Schlittenfahrern, Mountainbikern und Kletterern bei Notfällen im unwegsamen Gelände zu helfen.
Die Bergwacht Bayern führt den Rettungsdienst in den alpinen Einsatzbereichen, an unwegsamen Einsatzschwerpunkten und in Höhlen durch. Sie ergänzt in besonderen Fällen die weiteren Einheiten des Rettungsdienstes auch außerhalb ihrer Einsatzbereiche.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bergwacht Fichtelgebirge
Rot-Kreuz-Straße 7
95632 Wunsiedel
vertreten durch:
Regionalleiter Christopher Häfner
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 9232 9199019
Telefax: +49 (0) 9232 9199017
E-Mail:
[email protected]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Ressort Kommunikation der Bergwacht Fichtelgebirge, erreichbar über vorstehende Kontaktdaten
Bei der Bergwacht Fichtelgebirge handelt es sich um eine Region der
Bergwacht Bayern im Bayerischen Roten Kreuz, KdöR
Am Sportpark 6
83646 Bad Tölz
Tel.: 08041 / 79 43 8 - 0
Fax: 08041 / 79 43 8 - 10
eMail: info(at)bergwacht-bayern.org
Geschäftsführer: Daniel Freuding
Die Bergwacht Bayern wiederum ist eine Gemeinschaft im
Bayerisches Rotes Kreuz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch das Präsidium
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Präsident: Theo Zellner
Landesgeschäftsführer: Leonhard Stärk (Sprecher)
Telefon: (0 89) 92 41 - 13 27
Fax: (0 89) 92 41 - 12 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brk.de
USt-Id.-Nr.: DE129523533
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Rechtsstellung und Vertretungsberechtigte des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK)
Das Bayerische Rote Kreuz ist gemäß Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes vom 16.07.1986, geändert durch Gesetz vom 27.12.1999, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.
Weiteres wird in der Ordnung der Bergwacht Bayern bzw. in der BRK-Satzung geregelt.
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