Ausbildung zum Designer für Schmuck und Gerät, Goldschmiedeausbildung
-----Bist du auf der Suche nach einer aussergewöhnlichen Ausbildung?-----
Du bist kreativ, hast Spaß an handwerklichen Tätigkeiten und möchtest einzigartige Stücke entwerfen und realisieren?
- Dann bist du hier genau richtig! Werde staatlich geprüfter Designer für Schmuck und Gerät!
Folgende Zugangsvoraussetzungen solltest du beachten:
1. Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss,
oder das Versetzungszeugnis in die
Klasse 11 des Gymnasiums,
oder der Nachweis eines gleichwertigen
Bildungsstandes,
2. Bewerbungsmappe und das Bestehen der Aufnahmeprüfung,
3. Bei ausländischen Bewerbern müssen ausreichende
deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein.
Die Ausbildung findet ausschließlich schulisch in Vollzeit statt und dauert 3 Jahre. Du lernst gestalterische, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung von Schmuck und Gerät aus edlen Werkstoffen. Der Schwerpunkt liegt im kreativ- künstlerischen Bereich, wobei Zeichnen, Gestaltung und Fertigung von Schmuck und Gerät in enger Verbindung stehen. Die Ausbildung bereitet auf eine berufliche Tätigkeit vor, bildet aber auch die Basis für eine weiterführende betriebliche oder schulische Aus- und Weiterbildung.
Entscheidest du dich für diese Ausbildung, wirst du in Fächern wie Natur- und Sachzeichnen, Entwurf und Realisation, Designpräsentation, Sondertechniken (Emaillieren, Fassen, Silberschmieden, Gravieren), Plastisches Gestalten, Allgemeine Gestaltungslehre, Edelsteinkunde, Technologie, Mathe, Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde und Computertechnik unterrichtet.
Nach der Ausbildung hast du folgende Möglichkeiten:
- in die Fachschule für Gestaltung - Schmuck und Gerät -
aufgenommen werden (um dort vertiefte gestalterische
Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erwerben, die
Fachhochschulreife zu erlangen und die Meisterprüfung im
Gold- und Silberschmiedehandwerk anzustreben).
- nach einer ca. 1- bzw. 1,5- jährigen Anschlusslehre vor
einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer, bzw.
der Industrie- und Handelskammer die Gesellenprüfung
oder Facharbeiterprüfung abzulegen.
- zum Studium an einer Fachhochschule für Gestaltung
zugelassen werden, sofern die Fachhochschulreife oder
allgemeine Hochschulreife nachgewiesen wird.
Bist du dir nicht ganz sicher, ob diese Schule etwas für dich ist? Komm vorbei und mache ein Praktikum oder eine Führung durch die Schule, in der alle deine Fragen beantwortet werden!
Bei Fragen und Anliegen kannst du uns gerne über unsere Facebook- Seite kontaktieren, vorbei kommen oder anrufen!
Viel Spaß beim Stöbern in unseren Foto- Alben!
Weitere Infos gibts hier:
http://www.gs-gd.de/125.php
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