Ausbildunge zur "Geprüften Fachkraft für Personenschutz und Sicherheit" Sachkunde §34a, Waffensachkunde gemäß §7 WaffG für Lang & Kurzwaffen
AUSBILDUNGSDAUER
Die Ausbildung dauert über einen Zeitraum von 12 Wochen in Vollzeit (673 Unterrichtseinheiten)
Mo-Fr 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
VORAUSSETZUNGEN für die Ausbildung
• Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre – Altersgrenze 55 Jahre)
• Behördliches Führungszeugnis (ohne relevante Einträge)
• Ärztliches Attest (Unbedenklichkeit über Sportfähigkeit)
FÖRDERSTELLEN
Kurse können von der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder vom BfD gefördert werden.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne welche Bedingungen für eine Förderung gegeben sein müssen.
AUSBILDUNGSINHALTE
IHK Sachkunde gemäß §34a GewO
Hier werden die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt, welche für die gesetzlich vorgeschriebene IHK Sachkundeprüfung (gemäß § 34a GewO) gefordert wird, damit Sie im Sicherheitsbereich arbeiten können.
Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG (Lang & Kurzwaffen)
Rechtsvorschriften, Umgang mit Waffen / Munition, Beschussrecht, Notwehr / Notstand, Waffentechnik / Munition, Ballistik, Verbotene Gegenstände, Sichere Handhabung von Waffen / Munition, Schießtraining, Theoretische und praktische Prüfung mit Zertifikat
Brandschutzhelfer gemäß § 4 BGV A1
Ersthelfer
Evakuierungstraining (Evakuierung einer Schutzperson in Gebäude sowie in Fahrzeuge)
Blauwaffentraining (Evakuierung einer Schutzperson unter Beschuss von Farbpatronen)
Formationstraining (Position zu einer VIP – je nach Anzahl der Schützer und Gefährdungsstufe)
Fahrtraining (Fahrübungen für Flucht- und Sicherheitsfahrten)
Military Circle, (Überwinden von Hindernissen)
Fitnesstraining / Indoorcircle (Schulung & Verbesserung der Kondition sowie Motorik)
hinzufügen eines BGS Security-stadtplans zu ihrer webseite;
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