Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland.
Himmelwärts. Mit euch über Land und Wasser.
Die Nordkirche ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Sie ist mit 2,15 Millionen Mitgliedern die fünftgrößte Landeskirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Die Nordkirche erstreckt sich über Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Gebiet reicht vom südlichen Dänemark bis zur polnischen Grenze.
Die Küstenlinie der Nordkirche an Nord- und Ostsee ist rund 850 Kilometer lang. Rechnet man Inseln und Halligen mit, kommt man auf rund 3.000 Kilometer Küste. Dazu kommen Touristenziele wie die Mecklenburgische Seenplatte, die Holsteinische Schweiz und die Metropole Hamburg.
Besuchen Sie uns, wenn Sie im Norden sind. Wir freuen uns auf Sie!
Landesbischof: Gerhard Ulrich
Bischöfin Kirsten Fehrs (Sprengel Hamburg und Lübeck)
Bischof Andreas von Maltzahn (Sprengel Mecklenburg und Pommern)
Bischof Hans-Jürgen Abromeit (Sprengel Mecklenburg und Pommern)
Bischof Gothart Magaard (Sprengel Schleswig und Holstein)
Präses der Landessynode: Dr. Andreas Tietze
http://www.nordkirche.de/info-point/impressum.html
HERAUSGEBER
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Amt für Öffentlichkeitsdienst
Königstraße 54
22767 Hamburg
Telefon 040 306 20 1100
Fax: 040 306 20 1109
[email protected]
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Kirchenleitung.
Wir posten für euch:
Internetbeauftragte der Nordkirche:
Doreen Gliemann (V.i.S.d.P.)
Social Media Manager der Nordkirche:
Oliver Quellmalz
Nachrichtenredakteurin nordkirche.de:
Dr. Lena Modrow
hinzufügen eines Bibliotheks- und Medienzentrum der Nordkirche-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen