Das mobile Body Tattoo-Studio zeichnet Flexibilität, Kreativität sowie ausführliche Beratung und Sauberkeit aus.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht das Tätowieren nicht mehr einzuschränken, sondern neue Möglichkeiten zu schaffen und Grenzen zu durchstoßen. Um jeden Liebhaber der Tattoo-Kunst zu erreichen und Ihnen den Weg zum Kunstwerk zu erleichtern, schenke ich Ihnen die Zeit und komme Persönlich vorbei!
Ich lieb es neue Herausforderungen und kreative Werke zu gestalten. Ich gehe mit voller Leidenschaft und Kreativität an die Arbeit und biete meinen Kunden eine ausführliche Beratung.
Meine Philosophie ist es den Kunden mit einzubeziehen um das perfekte für Ihn geschaffene Tattoo zu realisieren. Es zählt für mich das
Detail, die Perfektion sowie die Einzigartigkeit.
Darüber hinaus biete ich auch Vorlagen zum Kauf an, falls kein Tattoo gewünscht wird aber die Zeichnung als solche gekauft werden möchte.
Ich freue mich schon auf eine Bunte Zeit mit euch ;)
Ihr erreicht mich unter der genannten Nummer oder per PN.
Tel.: 0173/ 6409794
Euer Chriss
Sämtliche Inhalte/Vorlagen, Fotos,Texte und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise kopiert,
verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden!
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Body Tattoo
1. Ich tätowiere Kunden grundsätzlich nur ab dem 18. Lebensjahr. Ausnahmen werden nur gewährt, mit Einverständniserklärung der Eltern ab dem 16.Lebensjahr. Diese wird durch Body Tattoo ausgehändigt.
2. Ich behalte mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, mir über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten über eine auszufüllende Erklärung die ich aushändige zu informieren.
(z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
4. Ich tätowiere keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, eine Schwangerschaft
besteht, während der Stillzeit, bei Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten.
5. Vorlagen werden angefertigt wenn der Kunde sie mir gibt oder ich zeichne natürlich auch individuell.
6. Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen welche nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepass möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.
7. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der
Vorlage und technischem Grad (Details).
8. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen (bei Vorlage der ausgehändigten Pflegeanleitung). Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
9. Bei Terminabsprachen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro, die nach dem
Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können spätestens bis 48h vor Termin verschoben werden, damit ich den Termin neu belegen kann. Geschieht dies nicht behalte ich die Anzahlung ein. Bei Terminabsagen wird die Hälfte der Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
10. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
11. Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Tätowierers zu befolgen.
12. Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente gestochen
13. Es werden ausschließlich neue Nadeln (Einweg) und sterilisiertes Maschinen-Zubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet.
14. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und ich stehe jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt.
15. Ich übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
16. NACHSTECHEN
Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind. z.B. ein Bruch in einer Linie aufgrund zu geringer Stichtiefe. Nachstichtermine sind ab der 6. Woche, nachdem der Heilungsprozess beendet ist, einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig. Der Nachstich ist kostenpflichtig wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird, oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöcher entstehen).
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Evtl. Komplikationen wie verlaufen und verblassen der Farbe, Vernarbungen und Verkrustungen der Haut, oder späteres "Nichtgefallen" des Tattoos und für Unzufriedenheit wird nicht gehaftet.
Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Betretung des Tätowierers erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit alle rechtlichen Schritte
gegen Body Tattoo oder den Tätowierer zu verzichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Body Tattoo, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
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