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Bundesgerichtshof Kontakt Informationen

Geschichte

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Der BGH soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen. Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und neben dem Bundesverfassungsgericht eines von zwei Bundesgerichten mit Sitz in Karlsruhe, wobei ein Senat des BGH in Leipzig angesiedelt ist.Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht.

Adresse: Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe
Telefonnummer: +497211590
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133


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Bewertungen
Bisher sehr schlechtes Gericht bisher dank einer Helga Donath Saß Ich Mehrfach wegen garnix in einem Zfp Die Polizei kann meine Aussagen bestätigen.
Es gibt leider kein Döner deshalb nur 1 Stern würde es ein Döner dort geben 5 Sterne aber sind halt zu geizig
Benedikt Toth ist schuldig! Es sitzt schon der in richtige Straubing!
Muss AGB Änderung schriftlich bestätigen für meine Bank. Bundesgerichtshof hat entschieden dass das nur via Post geht. 2021. Sinnlose Umweltverschmutzung. Geld, Zeit, Nerven, Sprit und Papier von allen Beteiligten verschwendet.
!!!!!Traurig wie ein Land untergeht!!!! Erst ein absurdes Klimagesetz. Wo sich Die BRD wieder als Klimapolizei selber an die Wand stellt. Und nun Erhöhung des zwangsfinanzierten Rundfunkbeitrags, wo die Berichterstattung eh bloß das wiedergibt was der Staat vorgibt. Sowas gabs damals in der DDR auch schon. Das früher sehr hohe Ansehen und die Autorität des obersten Gerichts ist verspielt durch Korruption.
Die Nichtzulassungsbeschwerde- ein Scheinrechtsmittel Die Nichtzulassungsbeschwerde in der gegenwärtigen Spruchpraxis des BGH sorgt für Verdruss. Den Parteien spiegelt sie Rechtsschutz vor, den sie nicht bietet. Den Berufungsgerichten vermittelt sie eine Richtigkeit ihrer Urteile, die ihnen nicht zukommt. Den Rechtsanwälten beim BGH verweigert sie den Dialog, der auf Grund der Beschwerdeangriffe geboten wäre. Das Ansehen des Gerichts leidet, weil es Rechtskontrolle verweigert, statt zu gewähren. Kurzum: Der Abschied des BGH von der Einzelfallgerechtigkeit ist ein Irrweg. Wer hier landet ist eigentlich alle Instanzen zuvor durchlaufen und glaubt gerade hier recht zu erfahren. Den Parteien wird ein Zugang zur dritten Instanz nur scheinbar eröffnet. Danach stellt man leider fest, das die Richter/innen am BGH jeglichen Dialog u.s.w. verweigern. Stattdessen verwendet man einen üblichen Textbaustein wie aus der Schublade gezogen. Die Ausübung von richterlicher Macht wird durch Akzeptanz legitimiert. Der unterlegene Beschwerdeführer kann nicht wissen, er muss glauben, dass sich der BGH seines Falls mit der gebotenen Sorgfalt angenommen hat. Wer es sich leisten kann, entzieht sich einer solchen Zumutung und geht zum Schiedsgericht oder wählt bei internationalem Bezug eine andere Rechtsordnung.
Rechtsstaat Deutschland: Nichtzulassungsbeschwerden werden mit folgender Begründung zurückgewiesen: "Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist" Das war es. Wenn ein Gericht seine Entscheidung nicht mehr begründen muss, ist der Willkür jede Möglichkeit gegeben. Dann brauchen wir keinen Rechtsstaat mehr. Wir haben aufgrund der Fehlentscheidung über 900.000 Euro verloren.
Die Fritten war relativ lecker. Mayonnaise ok. Einen Stern Abzug weil eigtl oberste Instanz in Deutschland und kein Fastfood Restaurant
Der Bundesgerichtshof verweigerte vor mir m.E. vielfach eine berechtigte Rechtsauskunft laut IFG-Gesetz zu einer BGH-Pressemitarbeiterin, späteren BGH-Bundesrichterin, die danach BGH-Staatsanwältin wurde. Im Geschäftsverteilungsplan erscheint sie NICHT ?. Mir gegenüber wurde deren Tätigkeit im BGH m.E. vonseiten des "Bürgerbeauftragten" verneint , von der Abt BGH-Presse wurde mir gegenüber gar keine Auskunft gege-ben, obwohl ich m.E. durch Drittzeugen weiß, dass diese BGH-Richterin im BGH 2013 begann, wonach sie anschließend Bundesrichterin, dann Staatsanwältin des BGH wurde. Die Richterin schadete mir m.E. in deren Vorleben als Probe-Richterin eines anderen Bundeslandes an einem Sozialgericht, wo sie früher tätig war. Der BGH vereitelte m.E. seit über einem Monat mir gegenüber die berechtigte Rechtsauskunft laut IFG, dass diese - bereits in den Medien zitierte Mitarbeiterin des BGH - bei ihm arbeitet. Unglaublich aber wahr, so wurde m.E. mein weiterer Rechtsweg bzw. meine Anfrage zur Identität und zum Aufenthaltsort der Person, die mir finanziell seit 2008 bis heute schadete, durch Mitarbeiter des BGH bisher verhindert. Die m.E. unwahre Nachricht kam vom "Bürgerbeauf-tragten" des BGH, der die Tätigkeit dieser Richterin, die laut Drittzeugen seit 2013 beim BGH beschäftigt ist und bis 2016/17 in sämtlichen Medien präsent war für den BGH, vor mir m.E. leugnete, um meinen Rechtsweg zur Identifizierung der aus einem anderen Bundesland nicht aus Karlsruhe vormals stammenden, mich schädigenden Richterin bzw. Angestellten des BGH m.E. zu verhindern. Laut IFG Gesetz hätten die MItarb. des BGH m.E. mir Auskunft geben müssen und m.E. hätte diese BGH-Richterin auch im BGH-Geschäftsverteilungsplan erscheinen müssen laut Informationsfreiheitsgesetz IFG.
Nr. 007/2020 vom 14.01.2020; Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18 Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal - das war keine Meisterleistung vom BGH - dafür gibt es den verdienten einen Stern im Rahmen der Meinungsfreiheit!
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