Die Burg Denklingen ist eine Burganlage im gleichnamigen Ortsteil von Reichshof, Oberbergisches Land, Nordrhein-Westfalen.GeschichteUrsprünglich scheint Denklingen alter saynscher Gerichtssitz gewesen zu sein. Es gab bereits im 14. Jahrhundert in Denklingen ein Schloss, das die Grafen von Berg im Besitz hatten. In der Sühne vom 9. Juli 1404 zwischen Jungherzog Adolf von Berg und Johann von Loon, Herrn von Heinsberg und Löwenburg sowie Junggraf Gerhard von Sayn, Herrn zu Freusburg und Homburg (worin auch Herzog Wilhelm von Berg, Graf Johann von Sayn und der Herzog von Burgund eingeschlossen sein sollen) findet ein Vergleich wegen des von ihnen gemeinsam in Denklingen errichteten Baues statt: „Vortine alsulge buwe, as zu Dencklyngen gebuwet is, davan is oeverkomen, dat man dairby die kunde brengen sall, ind vunde man in der kunden, dat des yet up deill uns Gerhart joncgreven van Seyne gebuwet were, dat sall man affbrechen of man sall uns joncgreven dat myt vruntschaffen vurunthalden“.Johann von Gimborn stellt am 23. Februar 1413 einen Revers aus, dass er das Haus Denklingen, welches ihm der Herzog Adolf von Berg nebst den Leuten im Kirchspiel Drolshagen auf Lebenszeit in Besitz gegeben hat, jenem zum Offenhaus gemacht habe. Diese Einrichtung der damaligen Zeit verdankt ihre Entstehung dem Lehnswesen. Altfreie Besitzer befestigter Burgen sahen sich meistens im 14. Jahrhundert genötigt, diese mit „zugehörigen Hintersassen“ (Bewohnern) den benachbarten Grafen und Herzögen zum Offenhaus (Castrum ligium) zu erklären. So konnten diese sich jederzeit der Burgen zur Verteidigung gegen Feinde bedienen, wogegen die Besitzer in Schutz und Schirm genommen wurden.
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