Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Art. 1. -Der Deutsch-Brasilianischer Kulturverein e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Völkerverständigung, Vertiefung der menschlichen und kulturellen Kontakte und Beziehungen deutscher und brasilianischer Staatsburger, gesellschaftliche Integration von in Deutschland lebenden brasilianischen Staatsbürgern und brasilianischen Familien.
Weiterer Zweck ist die Förderung der Erziehung und Bildung der Kinder durch Unterrichtung und Pflege der portugiesischen Sprache und die Pflege brasilianischen Brauchtums und der Volkskunst beider Länder.
Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch die Herausgabe einer Vereinszeitung in deutscher und portugiesischer Sprache; durch Vermittlung oder Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; durch Errichtung und Unterhaltung eines deutsch-brasilianischen Kinderhorts. Ein wirtschaftilicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt.
Art. 2. - Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Art. 3. - Mittel des Verein dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Art. 4. - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Art. 5. - Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, muß das Vereinsvermögen der Stadt München für gemeinnützige Zwecke übergeben werden.
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