
Wir fordern deshalb unter Berücksichtigung o.g. Grundsatzes von den Krankenkassen und von den Sozialgerichten:
die Gleichbehandlung mit allen „anderen Arten“ der Altersvorsorge nach der Regel, wonach die Sozialversicherungs-Beiträge entweder bei der Einzahlung (Brutto-Entgelt-Umwandlung) oder bei der Auszahlung zu entrichten sind.
Die Beseitigung der willkürlichen Gesetzesinterpretationen durch die
Krankenkassen und die Sozialgerichte bzw. deren Missbrauch durch eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Rechtsfortbildung.
Die Direktversicherungen, die vor 1999 bzw. 2004 abgeschlossen wurden und die aus versteuertem und evtl. sozialversicherungspflichtigem Entgelt vom Arbeitnehmer selbst finanziert wurden, ohne Zuschuss des Arbeitgebers endlich beitragsfrei zu stellen.
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