Deutsches Rotes Kreuz - Rotkreuzgemeinschaft Recklinghausen
Netiquette: Liebe Besucher des Facebookauftrittes des DRK Recklinghausen, wir möchten auf die Netiquette des Gesamt-DRKs verweisen, welche auch für uns Gültigkeit hat.
Quelle: https://www.drk.de/das-drk/netiquette/
"Liebe Besucher, Mitglieder und Freunde des DRK,
weil wir faires Benehmen auch im Netz für unverzichtbar halten, möchten wir für uns alle ein paar Regeln festhalten. Wir erhoffen uns davon, die Facebook-Seite des Deutschen Roten Kreuzes langfristig offen und interaktiv halten zu können. An diese „Netiquette“ halten wir uns − und auch Euch wollen wir zur Einhaltung dieser Regeln aufrufen.
Rassistische, fremdenfeindliche, sexuelle oder beleidigende Inhalte sind auf unserer Seite unerwünscht. Wir werden sie deshalb löschen, den/die User/In für unsere Seiten sperren und z.B. bei Facebook melden.
Ebenso wenig soll die Fanpage des DRK als Plattform für kommerzielle Inhalte genutzt werden. Entsprechende Kommentare werden wir deshalb löschen und den/die User/In im Wiederholungsfall sperren und z.B. bei Facebook melden.
Alle Kommentare sollten einen Bezug zum DRK haben. Für „Privatgespräche“ bitten wir Euch, die eigene Facebook-Pinnwand zu nutzen.
Das „Fluten“ der Seite mit einer Vielzahl gleichartiger Kommentare innerhalb eines kurzen Zeitraums durch ein und dieselbe Person führt zur Sperrung der/des User/In.
Verzichtet bitte auf Spendenaufrufe oder Bitten um das Teilen für Vereine, Initiativen und Ähnliches. Unsere Facebook-Seite ist vorwiegend für die Kommunikation über unsere Arbeit im Ausland sowie über sehr wichtige gesamtverbandliche Aktivitäten gedacht.
Kommentare und Statements, die nicht auf Englisch oder Deutsch verfasst wurden, können nicht berücksichtigt werden und werden von der Seite gelöscht. Wir verfügen leider nur über begrenzte Ressourcen und bitten daher um Verständnis.
Sollte die Kommentar- oder Beitragsfunktion nicht genügend Zeichen für ein Statement bieten, bitten wir Sie, mit einem Link auf die Vollversion hinzuweisen. Mitteilungen, die auf mehrere Kommentare verteilt sind, werden wir aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit löschen. Im Wiederholungsfall und nach entsprechenden Hinweisen werden wir den/die User/In sperren.
Konkrete Anfragen oder persönliche Anliegen sollten möglichst über den privaten Messenger von Facebook an uns gerichtet werden.
Identität von Usern: Wir arbeiten transparent und mit offenem Visier und erwarten dies auch von unseren Facebook-Fans. Personen mit „Fake-Profilen“, die sich aus eindeutig destruktiven Gründen heraus gezielt auf einzelnen Fanpages anmelden und dort agitieren, verfehlen aus unserer Sicht den Sinn und Zweck von Facebook. Hier behalten wir uns deshalb ausdrücklich die Löschung vor.
So schade es ist, dass es diese formalen Regeln braucht: Wir denken, dass wir damit eine klare Handlungsbasis für alle schaffen können. Die – sehr gerne auch kontroversen – Diskussionen auf unserer Facebook-Fanpage sollen hierdurch in keiner Weise beschnitten werden. Die oben genannten Regeln sind nicht in Stein gemeißelt, sondern sollen in Zusammenarbeit mit Euch kontinuierlich weiterentwickelt werden. Eure Anmerkungen und Kommentare zu dieser Netiquette sind uns deshalb jederzeit sehr willkommen.
Hinweis zur Nutzung des Rotkreuz-Kennzeichens auf privaten oder anderen Facebook-Seiten
Entschuldigt bitte, aber auch hierauf müssen wir Euch hinweisen: Leider ist häufig nicht bekannt, dass nach Artikel 44 des I. Genfer Rotkreuz-Abkommens nur die Sanitätseinheiten der nationalen Streitkräfte, die Organisationen des Internationalen Roten Kreuzes und die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes berechtigt sind, Namen und Wahrzeichen des Roten Kreuzes, das rote Kreuz auf weißem Grund, zu verwenden.
Das dient nicht nur der eindeutigen Kennzeichnung, wer und was zum Roten Kreuz gehört. Die Regelung soll auch sicherstellen, dass in Friedens-, wie in Kriegszeiten diejenigen Sanitätseinheiten und -einrichtungen, die den besonderen Schutz der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle oder ähnlicher internationaler Abkommen genießen, kenntlich gemacht werden und somit ihr Schutz und ihre Aufgabe effektiv umgesetzt werden können.
Nach Artikel 53 des gleichen Abkommens ist der Gebrauch des Wahrzeichens oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ durch nicht berechtigte Privatpersonen, öffentliche und private Gesellschaften und Handelsfirmen jederzeit verboten, ohne Rücksicht auf den Zweck und den etwaigen früheren Zeitpunkt der Verwendung.
Die unbefugte Benutzung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes und der Bezeichnung „Rotes Kreuz“ ist in der deutschen Gesetzgebung durch § 125 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten untersagt und unter Geldbuße gestellt. Das Verbot betrifft auch jede Abwandlung, die auch nur entfernt an das geschützte Rotkreuz-Zeichen bzw. die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ erinnert.
Das Wahrzeichen des Roten Kreuzes ist für uns auch als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Register-Nr. 30614013 eingetragen. Die unbefugte Benutzung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes oder eines verwechslungsfähigen Zeichens hat deshalb auch Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 14 Abs. 2 und 6 MarkenG, 242 BGB zur Folge.
Mit den besten Grüßen,
Euer Online-Team vom DRK"
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