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Firma Bearbeiten | Grillsportclub Odenwaldhölle
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Info Der GrillSportClub Odenwald (im weiteren GSCO) ist ein Zusammenschluss von Personen, die den Grillsport im Odenwald und seinen Randlandschaften fördern. Geschichte GrillSportClub Odenwaldhölle - auch GSC Odenwaldhölle - auch GSC Odenwald - auch GrillClub Odenwald - auch GCO - auch GSCO SATZUNG § 1 Zweck des Clubs Der GrillSportClub Odenwaldhölle (im weiteren GSCO) ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die den Grillsport im Odenwald, seinen Randlandschaften und dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. § 2 Club-Mitglieder Club-Mitglied kann jede natürliche Person werden, die 16 Jahre alt ist und sich zu den Zielen des Clubs bekennt. Die Club-Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt, die Annahme erfolgs durch mind. einen Gesellschafter. Auch die Mitgliedschaft von Frauen wird bis auf weiteres geduldet. § 3 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt auf Beschluss der Gesellschafter zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschluss gefasst wird. Aus wichtigen Grund auch fristlos. Fortgesetztes Verstossen gegen die Regelungen des § 6 führen zum sofortigen Ausschluss. § 4 Clubentgelt Der Club erhebt keinen Beitrag. § 5 Vertretung Der Club wird durch die Gesellschafter vertreten. § 6 Pflichten der Mitglieder 1. Verbreitung des Grillsports. 2. Regelmässiges Grillen (mind. 12 mal p.a., mind. jeden 2. Monat) Als Grillen gilt das unter freiem Himmel oder unter Überdachungen (Pavillion, Zeltplane, Markise usw.), wenn mind. 2 Seiten bodenhoch geöffnet sind, und die Zubereitung mit Gas, Holz, Holzkohle, sonstige fossile Brennstoffe erfolgt. Das Garen mit Strom ist KEIN grillen. Der Einsatz von Strom für Hilfgeräte (Licht, Motorantrieb usw) ist gestattet. 3. In der Pfanne kann man nicht Grillen. 4. Regelgetränk: Bier. Ausnahmen nur im Falle des notwendigen Führens eines Kraftfahrzeuges und mit ärztlichen Attest oder ausdrücklicher Genehmigung (Formulargemässer Antrag). 5. Grillfleisch wird beim Metzer gekauft, fertig abgepacktes Fleisch ist unzulässig. 6. Gegrillt wird nur Fleisch und Fisch, was nie geatmet hat ist kein Fleisch. 7. Auslegungsfragen sind per mail einzureichen und werden auf der der Website öffentlich beantwortet. Alle Auslegungen sind verbindlich. 8. Alle Verstöße gegen die Vereinssprinzipien, die Pflichten der Mitglieder, oder jedwedes Verhalten, das dem Grillsport schadet sind zu rügen. Im Wiederholungsfall ist der Verstoß zu melden. 9. Jedweden Grillvorgang eines Dritten mit den Worten "Gut grill" zu begleiten. § 7 Verstöße, die nicht zum Ausschluss führen Um die Disziplin aufrecht zu erhalten kann je Verstoß 1 Kiste Bier als Tribut gefordert werden. Der Tribut wird in Form des baldigen Verzehrs im Rahmen einer grillsportgerechten Speisezubereitung vorgenommen und MUSS vollständig durch die Gäste erfolgen. § 8 Gemeinnützigkeit Natürlich ist der GSCO gemeinnützig tätig, die Bedingungen der steuergesetzgebung sind nicht erfüllt. § 9 Motto Feuer frei! § 10 Die Satzung tritt per 1.1.2014 in Kraft.
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