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Firma Bearbeiten | Seefest Bad Salzungen
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Info Das Seefest in Bad Salzungen in Thüringen ist ein Event aus Livebands, Show und Feuerwerk! Dieses Fest wird jedes Jahr von tausenden Gästen besucht. Geschichte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ASKLEPIOS Seefest Bad Salzungen 1. Veranstalter Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH, Kurhausstr. 16 in 36433 Bad Salzungen, Tel: +49 (0) 3695 – 65 0, Fax: +49 (0) 3695 – 65 1199, E-Mail: info.badsalzungen@asklepios.com. Geschäftsführung: Martin Merbitz, Marco Walker, Norbert Schneider - Handelsregister: HR Königstein B 3734 2. Geltung der AGB 2.1. Das ASKLEPIOS Seefest Bad Salzungen findet auf dem ausgewiesenen Gelände am Kurhaus in Bad Salzungen im Wartburgkreis statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ab Freitag, den 05.08.2016 um 18:00 Uhr bis Sonntag, den 07.08.2016 um 19:00 Uhr. 2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, der Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten in einem Verkaufsvorgang, vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. 2.3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an. 3. Tickets 3.1. Die Tickets können an den Abendkassen erworben werden. Ausgeschlossen sind die Kombitickets für Freitag UND Samstag, welche ausschließlich online im Internet unter www.TixforGigs.com zu erhalten sind. 3.2. Die Kombitickets müssen per Vorkasse bezahlt werden. 3.3. Tickets an der Abendkasse müssen am Tag der Veranstaltung in bar beglichen werden. 3.4. Eine Stornierung bzw. Rückgabe erworbener Tickets ist nicht möglich. Der Erwerb ist bindend. 3.5. Andere, als von der ASKLEPIOS Klinik Bad Salzungen GmbH autorisierte Tickets sind bei der Veranstaltung nicht gültig. 3.6. Die ASKLEPIOS Klinik Bad Salzungen GmbH kann den Verkauf ohne Angabe von Gründen jederzeit stoppen. 5. Programm 5.1. Das Programm ist der Internetseite https://de-de.facebook.com/Seefest-Bad-Salzungen-1593024230936164/, den Flyern und anderen Werbemitteln zu entnehmen. 5.2. Der Veranstalter behält sich vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogrammes sowie der Künstler, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen. 5.3. Der Veranstalter kann die Veranstaltung sowohl angemessen zeitlich verkürzen als auch verlängern. 5.4. Ein Anspruch auf Erstattung bei Nichtgefallen und bei Programmänderungen besteht nicht. 6. Mitbringen von Speisen, Getränke, Gegenständen etc. 6.1. Dem Besucher ist es untersagt, Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen. 6.2. Es ist verboten, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände aller Art, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. 7. Einlass, Einlasskontrolle 7.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Eintrittsband möglich. An den Veranstaltungseingängen werden die Karten gegen Eintrittsbänder eingetauscht. 7.2. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ohne gültige Eintrittskarte oder Eintrittsband ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe von 40 Euro zuzüglich des jeweiligen Eintrittspreises geahndet. 7.3. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes gibt es keine Garantie für einen wiederholten Einlass. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Eintrittsband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bänder verlieren ihre Gültigkeit. 7.4. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden. 7.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 6, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Eintrittsband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. 8. Hausrecht; Verhaltensregeln 8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Hausordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. 8.2. Besuchern ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände verbotene Gegenstände (Ziff. 6) mitzuführen, körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben, Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten, bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen. 8.3. Das Betreten der Bühne und/oder Überschreiten bzw. Überqueren von Absperrungen im Veranstaltungsraum ist grundsätzlich untersagt. 8.4. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem ASKLEPIOS Seefest eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt. 8.5. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder das Eintrittsband während der gesamten Veranstaltung (vom 05.08.2016 bis einschließlich 07.08.2016) ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig. 9. Ton- und Bildaufnahmen 9.1. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. 9.2. Unsere Besucher erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. 10. Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. 10.1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres. 10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich bis 24.00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. 10.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Der so genannte „Mutti-Zettel“ kann auf der unter 5.1. genannten Internetseite heruntergeladen werden. 10.4. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes können einem separaten Aushang entnommen werden. 11. Mitführen von Hunden 11.1. Aus Rücksicht auf Mensch und Tier sind Vierbeiner (Hund, Katze usw.) nicht gestattet. 12. Absage oder Abbruch der Veranstaltung 12.1. Wird das ASKLEPIOS Seefest Bad Salzungen vorab abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. 12.2. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Witterungsumständen, die Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. 13. Haftungsbeschränkung 13.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 13.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt. 13.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. 14. Anwendbares Recht; Sonstiges 14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 14.2
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