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Firma Bearbeiten | Stadtwerke Frankenthal
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Geschichte ... viel mehr als "nur" Energie! Ganz klar - mit den Stadtwerken verbindet man sofort Strom, Gas und Wasser. Dass wir darüber hinaus auch wichtige Infrastrukturleistungen wie den Betrieb von Tiefgarage, Parkhaus, Bad & Sauna und ab 2012 das StrandBad erbringen, wissen sicher auch viele unserer Kunden. Aber was genau unterscheidet uns regionale Energieversorger von den Branchenriesen? Welchen Mehrwert bietet ein Stadtwerk vor Ort? Zu unserer Philosophie "... mit Energie dabei" haben wir ein paar Themenbereiche zusammengestellt, die uns besonders am Herzen liegen. Etikett Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Straße 111 67227 Frankenthal Telefon (06233) 602-0 Telefax (06233) 602-115 info@stw-frankenthal.de Geschäftsführung: Thomas Bollheimer Ust-Id-Nr.: DE 148416942 Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen HRB/2 1661 Unsere Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Haardt, BIC MALADE51DKH, IBAN DE66 5465 1240 0000 0356 00 Zuständige Aufsichtsbehörde für den Netzbetrieb: Regulierungskammer Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1 55116 Mainz http://www.regulierungskammer.rlp.de Die Stadtwerke Frankenthal GmbH besitzen die erforderliche Genehmigung nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz, die ihr durch das Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz erteilt worden ist. Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung. Die Stadtwerke Frankenthal GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziff. 4 des Tenors der Festlegung der BNetzA vom 20.08.2007 (Az.: BK7-06-067) Gebrauch. Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen diskriminierungsfrei im Sinne dieser Regelung zur Verfügung gestellt werden. Schlichtungsstelle Zum 1. November 2011 wurde die „Schlichtungsstelle Energie“ eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, bei Konflikten zwischen dem Verbraucher und seinem Energieversorger zu vermitteln. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es z.B. im Zuge eines Anbieterwechsels oder bezüglich der Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen zu Konflikten kommen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, besteht bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Die neue Schlichtungsstelle Energie bietet einen unkomplizierten Weg, Konflikte zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu lösen. Ihre Gründung erfolgte auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes. Schlichtungsverfahren sollen in der Regel nicht länger als drei Monat
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