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Firma Bearbeiten | B-I-S e.K Beratung, Information, Service
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Info Erstellung von Gutachten Informationen zu Widersprüche Beratungsbesuch zu Hause Geschichte Die Firma B-I-S e.K. ist ein neutrales und unabhängiges Unternehmen, dass sich auf verschiedene Bereiche im Sozialwesen spezialisiert hat. Als Hauptaufgaben haben wir uns gesetzt - Beratung und Information von Patienten und deren Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflegeversicherung - Feststellung des erforderlichen Pflege nach Krankheit oder Unfall (Gutachten) - Durchführung von Beratungsgesprächen für alle Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben - Pflegegrad 1 bis 3: halbjährlich Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich - Patienten, die auf eine Langzeit oder auf eine Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen sind, in ihrer häuslichen Umgebung zu betreuen und zu pflegen. Wir pflegen und betreuen auch Patienten, deren Lebenserwartung aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder sonstigen Ereignissen reduziert ist und daher ihre letzten Tage lieber in häuslicher Umgebung verbringen möchten (Palliativ-Pflege). Im Rahmen dieser Tätigkeiten haben wir seit unserer Gründung mehrere tausend Pflegebedürftige und deren Angehörige in ganz Deutschland besucht. Weiterhin wurden bereits viele Patienten von uns fachmännisch betreut und gepflegt. Aufgrund hoher Ansprüche an uns selbst, bilden wir uns regelmäßig mehrmals im Jahr weiter. Hierfür gehen wir auch Kooperationen mit anderen Unternehmen und Dienstleistern ein. Einen Überblick über unsere Dienstleistungen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.b-i-sek.de"Pflege – Gutachten SGB XIGutachten zur Notwendigkeit und Umfang von häuslicher Krankenpflege SGB VGutachten zur Feststellung der Grund- und Behandlungspflege sowie des Betreuungsaufwandes im Rahmen eines SchadensersatzesPrüfung vorhandener Gutachten und ggfs Unterstützung im WiderspruchsverfahrenMithilfe bei Anträge zur Hilfsbedürftigkeit z.B. SchwerbehindertenausweisMithilfe bei Erstellung einer General- / Vorsorgevollmacht mit PatientenverfügungMithilfe bei sonstigen AnträgenDurchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger – zugelassen für alle PflegekassenPflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch SGB XIInformations- und Beratungsgespräche mit wohnungsbezogerer, neutrale Beratung"
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