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Firma Bearbeiten | Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle
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"Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf Firmen, Behörden oder Vereine.Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen.Für ein Gebrauchtfahrzeug müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen."
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