Einsame Pfoten Zadar e.V. besitzt die Erlaubnis nach §11 Abs.1 Tierschutzgesetz. Vet-Amt: Aschaffenburg
Wir unterstützen das Zadarski Azil Animal Shelter
Jeder Verein lebt von Spenden und wir als Tierschutzverein, der die laufenden Kosten des gesamten Zadarski Animal Shelter Azils abdecken muss, umso mehr!
Neben Futter- und Personalkosten schlagen insbesondere die laufenden Tierarztkosten (z.B. für Kastrationen, Impfungen, das Chippen, das Ausstellen von Pässen usw.) extrem zu Buche. Allein durch diese Fixkosten kommt monatlich schon ein 4-stelliger Betrag (im mittleren Bereich) zusammen. Hinzu kommen dann noch Notfälle und außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. durch Naturgewalten wie Stürme, welche in Zadar durch die oft bestehende „Bora“ leider sehr häufig vorkommen).
Es ist praktisch unmöglich, nur durch Mitgliedsbeiträge und Schutzgebühren für die Vermittlung von Hunden diese großen Summen als Verein zu leisten.
Wir sind daher DRINGEND auf Spenden angewiesen!
Bitte denken Sie daran: Mit jedem gespendeten Euro unterstützen Sie die Fellnasen in Zadar auf einem Weg in eine bessere und lebenswerte Zukunft. Und da alle Mitarbeiter unseres Vereins diese Aufgabe ehrenamtlich übernommen haben, kommt auch jeder gespendete Cent direkt bei den Hunden in Zadar an!
Natürlich können Sie dem Einsame Pfoten Zadar e.V. auch gerne direkt eine Spende zukommen lassen.
Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE50 8306 5408 0004 1123 34
BIC: GENODEF1SLR
Deutsche Skatbank, Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG
Neben Geldspenden besteht natürlich auch die Möglichkeit, Sachspenden zu leisten oder eine Patenschaft zu übernehmen.
Wir fördern nach unserer Satzung ausschließlich den Tierschutz.
hinzufügen eines Einsame Pfoten Zadar e.V.-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen