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Was muss ich beachten? Gibt es Altersbeschränkungen? Gehörschutz? Gibt es eine Einlassordnung? Die Antworten auf diese Fragen findest Du hier.
Achtung - Gehörschutz tragen
Bei Konzerten und Parties besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wir fordern unsere Besucher auf, einen Gehörschutz zu tragen.
Für Konzerte im F-Haus stellen wir ein Forumular zur Erziehungsbeauftragung zum Download bereit. Dies gilt NUR für Konzerte, nicht für Diskotheken & Parties. Für diese gilt generell: Einlass ab 18 Jahre.
Kinder & Jugendliche
Auch wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Daher gelten bei uns folgende Bestimmungen:
Es ist ein Altersnachweis mitzuführen, z.B. Personalausweis oder Reisepass.
Kinder unter 8 Jahren haben -auch in Begleitung von personensorgeberechtigen Personen (i.d.R. die Eltern)- keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen.
Bei unseren Konzerten gelten folgende Einlassregeln:
- Alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren benötigen einen "Muttizettel" sowie eine darin aufgeführte erziehungsbeauftragte Begleitperson über 18 oder ein Elternteil.
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Shows nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (in der Regel ein Elternteil) besuchen.
» Hier das Formular zur Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel") zum Download (PDF; 20 KB): http://www.f-haus.de/download/erziehungsberechtigte_konzert.pdf
Es gelten folgende Hinweise im Umgang mit Alkohol (laut Jugendschutzgesetz:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholausschank § 9 JuSchG dürfen und werden wir an Kinder keine alkoholischen Getränke ausschenken. An Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen wir nur Getränke mit geringem Alkoholgehalt - also Bier, Radler - ausschenken. Der Zutritt zur Bar ist Kindern und Jugendlichen generell untersagt, auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist lediglich im Beisein eines Personensorgeberechtigten erlaubt (§ 9 Abs. 2 JuSchG.). Ausschank also nur im Beisein von Eltern, eine erziehungsbeauftragte Person genügt nicht!
Einlassordnung
Keine Haftung für Sach- oder Körperschäden. Stagediving & Crowdsurfing auf eigene Gefahr. In keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Konzerten und Tanzveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wir fordern unsere Besucher auf, einen Gehörschutz zu tragen!
Rücknahme der Karten nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Kartenpreiserstattung erfolgt nur über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte gekauft wurde, bis 2 Wochen nach Veranstaltungsdatum.
Beim Verlassen des Hauses verliert die Karte ihre Gültigkeit und es besteht kein Anspruch mehr auf Einlass.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist der Einlass für alle Veranstaltungen ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Weiterhin gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Altersnachweis mitzuführen, z.B. Personalausweis oder Reisepass.
Das Mitbringen von Flaschen, Dosen, Waffen, Drogen sowie Foto-, Tonband- und Videogeräten auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Ebenso ist das Verlassen der Veranstaltungsräume mit Flaschen oder Gläsern/Bechern nicht gestattet.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.
Auf dem gesamten Gelände gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Akzeptanz und Gewaltfreiheit. Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische, homophobe und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien, die derartiges transportieren, werden nicht geduldet.
Hilfestellung auf diesem Gebiet gibt bei Fragen oder Problemen gern die Koordinierungs- und Kontaktstelle KoKont Jena, [email protected].
Mit dem Lösen einer Eintrittskarte/des Eintrittsgeldes erklären Sie sich einverstanden, das Fotos, auf denen Sie eventuell zu sehen sind, auf www.f-haus.de veröffentlicht werden. Wünschen Sie dies nicht, nennen Sie uns das betreffende Bild (Galerie, Bildnummer).
Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Das Sicherheitspersonal darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Kontrollen auf Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz durchführen.
Das Zünden von Böllern, Raketen oder anderen pyrotechnischen Artikeln im Haus ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Die F-Haus GmbH & Co.-Projekt KG behält sich bei Verstößen die Aussprache eines Hausverbotes und weitere rechtliche Schritte vor.
Keine Haftung für Garderobe. Es gilt die Garderobenordnung, welche im Haus mehrfach aushängt.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der F-Haus GmbH & Co.-Projekt KG erkennen Sie alle Punkte dieser Einlassordnung an und erklären somit die Einhaltung dieser.
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