Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Cornelius Schaffrath
Fachanwalt für Strafrecht Cornelius Schaffrath und Fachanwalt für Strafrecht Stefan Rothenstein verteidigen Sie in ausnahmslos allen Bereichen des Strafrechts und Jugendstrafrechts, also insbesondere bei
Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz:
− Besitz und Handeltreiben
− Handeltreiben mit nicht geringer Menge
− Bandenmäßiges Handeltreiben
Vermögensdelikten:
− Raub
− Diebstahl
− Unterschlagung
− Betrug
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit:
− Totschlag
− Mord
− Körperverletzung
Sexualstraftaten:
− Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
− sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen
− Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften und Bildern
Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten:
− Unfallflucht
− Trunkenheitsfahrt
− gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
− Fahren ohne Fahrerlaubnis
− Rotlichtverstöße
− Geschwindigkeitsüberschreitungen
Jugendstrafrecht:
Im Jugendstrafrecht ist eine frühzeitige, professionelle Beratung besonders wichtig. Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten kann gerade hier eine gute und frühe Vorbereitung den Unterschied zwischen einer Einstellung des Verfahrens, einer Verwarnung oder einer Haftstrafe ausmachen.
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