Fahrschule Ralf Brauer
5x die Woche Theorie Unterricht 19.00 -20.30 Uhr
Mo. Di. und Do. in Lützenkirchen
Telefon : 02171 / 742204
Mo. Mi. und Fr. in Rheindorf
Telefon: 0214 / 90988750
Ralf & Sevim Brauer
Egal welche Führerscheinklasse du gerne machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten folgende Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich. Jetzt auch mit Automatikgetriebe!
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren
Klasse AM
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen A1, A2.
Mindestalter: 20 Jahre für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Klasse A2
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.
Mindestalter: 18 Jahre
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