Unternehmen – also auch Fahrschulen müssen – Verbraucher auf die sogenannte OS-Plattform hinweisen. Das teilt die Wettbewerbszentrale mit. Dabei handelt es sich um eine von der EU-Kommission bereitgestellte Website
Ausbildung der Klassen A, B, C, D, E,
BKF-Module 1,2,3,4,5.
Seminare Fahranfänger Probezeit ASF
Punktabbau in Flensburg FES
Ausbildung von Fahrlehreranwärtern
Weiterbildungen Verkehrsrecht
Auffrischungseinheiten
hinzufügen eines Fahrschule Scheele-stadtplans zu ihrer webseite;
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