FAHRSCHULE
"Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten Sonderfahrten Die besonderen Ausbildungsfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und bestehen aus Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Beleuchtungsfahrten. Für die Klasse B Autoführerschein zum Beispiel aus 4 Stunden Autobahnfahrt, 5 Stunden Überlandfahrt und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt, also 12 Stunden insgesamt.Für den Bereich der Übungsfahrten ist keine Mindestanzahl vorgeschrieben. Die Anzahl variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler und kann nicht fest vorhergesagt werden."hinzufügen eines Fahrschule SZ-Driving-stadtplans zu ihrer webseite;
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