Bin gelernter Stuckateur mit unbefristeter Ausnahmebewilligung im
Stuckateur - Handwerk und seit 1993 selbständig.
Die Voraussetzungen nach §8 HWO der Handwerksordnung wurden von mir erfüllt und
der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse wie,
1, die Meister gleichen Kenntnisse in der Praxis,
2, die Meister gleichen Kenntnisse im Fach - theoretischen
3, und die Meister gleichen Kenntnisse im Wirtschaftlich - rechtlichen
wurden von mir erbracht.
Insofern, habe ich den Nachweis der erforderlichen Qualifikationen zur selbständigen Ausübung des Stuckateuhandwerks erfüllt und die endgültige Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle im Stuckateurhandwerk wurde mir erteilt.
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