Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports (Ju-Jutsu, BJJ, JJ Fighting) im DTV.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports
(Ju-Jutsu, Brazilian-Jiu-Jitsu, Ju-Jutsu Fighting) im DTV.
Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch die Durchführung von Aus- und Fortbildungen, Freizeiten und Wettkampfmaßnahmen für junge Menschen gem. SGB VIII sowie durch die Beschaffung von Mitteln für den DTV zur Förderung des Kampfsports und der Gewaltprävention.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Bei ihrem Ausscheiden haben sie keinerlei Ansprüche aus ihrer Mitgliedschaft an das Vereinsvermögen.
Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Der Verein hat auch die Aufgabe, die Arbeit des DTV ideell zu unterstützen, sowie die Interessen des DTV in der Öffentlichkeit zu fördern. Hierzu zählen die Bemühungen um Informationen über Ziele und Arbeitsweisen des DTV.
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