*Four Elements, Dein Tattoo Studio in Eckental*
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir tätowieren Kunden grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr. Unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung beider Elternteile, sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzen, dann brauchen wir zusätzlich noch die Sorgerechtsbescheinigung. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben.
Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondre für zu tätowierende Wunschmotive mit politischem oder moralisch fragwürdigem Hintergrund.
Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, die sich in der Schwangerschaft befinden (während und 6 Wochen nach der Stillzeit) oder bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Im Falle einer Falschauskunft übernehmen wir keine Haftung.
Die Tattoo-Motive können aus unserer Vorlagenauswahl ausgewählt oder auch mitgebracht werden. In jedem Fall verändern wir auch vorhandene Vorlagen zu individuellen Motiven. Bildmaterial kann auch auf DVD, USB-Stick oder ähnlichen Speichermedien mitgebracht werden.
Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, was nur in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet den Kunden zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.
Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne des §223 STGB dargestellt. Der Kunde willigt entsprechend §228 StGB ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung (Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad) und kann daher vorher nicht genau festgelegt werden. Nachstechtermine sind zwar im Preis enthalten, müssen allerdings innerhalb von 8 Wochen vereinbart und innerhalb eines halben Jahres nach dem Tattootermin wahrgenommen werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der Nachstich zu bezahlen. Die Erstellung des gewünschten Motivs ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt.
Die Anzahlung ist im Fall einer kurzfristigen Absage oder Nichterscheinen, nicht rückerstattbar/auszahlbar, da es sich bei der Anzahlung um eine Absicherung für den Tätowierer handelt, um den benötigten Aufwand vorab zu decken. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Abschluss der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Diese werden nicht ausbezahlt. Eine Übertragung der Anzahlung sowie des Gutscheins sind nur in spezieller Absprache mit dem Studio möglich.
Wir verwenden nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren.
Wir informieren euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratungen und Fragen zur Verfügung. Der Kunde versichert, allen für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Betreibers oder Mitarbeiters des Studios Folge zu leisten.
Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,- € bis maximal der Hälfte des Sitzungspreises, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.Wird ein Termin nicht spätestens 14 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den (außer in seltenen Fällen) Termin dann nicht mehr kurzfristig neu belegen können.
Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Studios und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden. Der Urheber ist nicht verpflichtet Kopien des Entwurfs herauszugeben bzw. weiterzugeben. Des Weiteren bleibt das Urheberrecht bei dem Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive (Für Tätowierungen besteht ein Urheberrechtlicher Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG).
Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo dem Tätowierer nach ca. 4-6 Wochen zu zeigen bzw. zur empfohlenen Nachkontrolle zu erscheinen.
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
Das Tattoo kann von der Vorlage abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups), welche häufig vernarbt sind.
Das Tattoo wird unter allen hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. In seltenen Fällen können durch die Tattoo-Farbe Allergien auftreten.
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden. Weiterhin verzichtet der Kunde darauf, bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
Janos Zdroba
Eckenhaider Hauptstrasse 3
90542 Eckental
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