Als gemeinnütziger Verein bietet die Freie Jugendhilfe e.V. (FJH) Hilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG / SGB VIII) und Maßnahmen nach
Über die Freie Jugendhilfe e.V.
Als gemeinnütziger Verein bietet die Freie Jugendhilfe e.V. (FJH) Hilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG / SGB VIII) und Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) an.
Die Vereinsgründung fand am 16.12.1983 während einer Dienstbesprechung des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg statt.
Die Freie Jugendhilfe e.V. (FJH) begann mit Maßnahmen für junge Straffällige und der Bereitstellung finanzieller Hilfen für Familien. 1988 wurden die ersten Wohnungen angemietet, in denen Jugendliche von sozialpädagogischen Fachkräften betreut wurden und Unterstützung zur schulischen und beruflichen Integration bekamen.
Bis heute ist der Verein stetig gewachsen. An fünf Standorten (Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Geesthacht und Lauenburg) bieten regionale sozialpädagogische Teams flexible, dem Bedarf entsprechende Hilfen an. Der Verein beschäftigt inzwischen über 40 sozialpädagogische Fachkräfte.
Die FJH bietet ein breit angelegtes Leistungsangebot und ist ein zuverlässiger Kooperationspartner des Jugendamtes und der Jugendgerichtshilfe.
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