FF Usingen.
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Aufgaben der Feuerwehr
Das Aufgabenspektrum unserer Feuerwehr ist weit gefächert: neben der klassischen Brandbekämpfung wird die Feuerwehr überwiegend zur technischen Hilfeleistung, zur Menschen- und Tierrettung, der Bekämpfung von Umweltgefahren bis hin zur Gefahrenabwehr bei Naturereignissen zu Hilfe gerufen.
Grundlage für die Aufstellung einer Feuerwehr und ihren Aufgaben ist das "Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz", kurz "HBKG". Dort heisst es: "...um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden".
Die Feuerwehr muss innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches wirksame Hilfe einleiten können.
Verantwortlich für die Aufstellung und den Betrieb einer Feuerwehr ist die Gemeinde.
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