Das Gaibacher Fest fand am 27. Mai 1832 in der zum Untermainkreis gehörenden Gemeinde Gaibach im damaligen Königreich Bayern statt. Es war eines der Feste, die, ähnlich wie das ungleich größere Hambacher Fest in der Pfalz, gegen die Rücknahme der errungenen bürgerlichen Rechte und für die nationale Einheit Deutschlands in der Zeit des Vormärz gefeiert wurden.Historischer HintergrundDas einschneidendste Erlebnis im Vorfeld des Gaibacher Festes war die Säkularisation und Mediatisierung des Jahres 1803. Das Fürstbistum Würzburg wurde aufgelöst und dem Kurfürstentum Bayern zugesprochen. Gaibach, das sich damals in der Hand der Grafen von Schönborn befand, wurde dem neugebildeten Landgericht Volkach zugeordnet. Die Grafen konnten allerdings einige ihrer alten herrschaftlichen Rechte, wie die niedere Gerichtsbarkeit, beibehalten.Der bayerische Staat, das spätere Königreich Bayern, versuchte durch die Verabschiedung einer Konstitution die Verrechtlichung voranzutreiben und seine Untertanen so zu Staatsbürgern aufzuwerten, die viele Rechte besaßen. Mit der Verfassung vom 26. Mai 1818 garantierte Max Joseph I. den Bürgern Menschenrechte und eine ständige Volksvertretung. Graf Franz Erwein von Schönborn-Wiesentheid honorierte diese Entwicklung mit dem Bau der Konstitutionssäule auf dem Gaibacher Sonnenberg.
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