Informations - Seite der Gartenfreunde Sonnenstein e.V.
1. Der Verein verfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem Bundeskleingartengesetz die Nutzung von Kleingärten durch seine Mitglieder ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerliche Zwecke“ der Abgabenordnung „Förderung der Kleingärtnerei“.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur satzungsmäßigen Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Der Verein setzt sich für die Erhaltung der Kleingartenanlage ein und fördert ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns.
Die Tätigkeit der Mitglieder in der Freizeit dient der Eigenversorgung der Familie mit gärtnerischen Produkten, der Entspannung, dem körperlichen Bewegungsausgleich sowie der Förderung der Gesundheit. Der Verein fördert die Freizeitgestaltung und Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit. Der Verein fördert das Interesse der Mitglieder zur sinnvollen, ökologisch orientierten Nutzung des Bodens, für die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Landschaft. Er setzt sich für die Dauernutzung der Anlage ein und pflegt eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommunalvertretungen und staatlichen Organen.
5. Der Verein stellt sich die Aufgabe, im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Fachberatung und praktische Unterweisung im Gartenbau, sowie durch Pflege der Geselligkeit die Gemeinschaft zu fördern.
6. Der Verein schließt mit den Mitgliedern Kleingarten- Nutzungsverträge in Vollmacht des Territorialverbandes und entsprechend den gültigen Pachtverhältnissen über das Land der Anlage ab.
Der Verein fördert die Freizeitgestaltung und Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit. Der Verein fördert das Interesse der Mitglieder zur sinnvollen, ökologisch orientierten Nutzung des Bodens, für die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Landschaft. Er setzt sich für die Dauernutzung der Anlage ein und pflegt eine gute Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des Grund und Bodens und den örtlichen Kommunalvertretungen und staatlichen Organen.
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