Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Erbrecht in Berlin
Unsere Kernkompetenzen liegen im Gesellschaftsrecht (insbesondere Gründungen, Umwandlungen und Gesellschafterstreit), Erbrecht (Unternehmensnachfolge, Nachfolgeberatung, Unternehmertestamente) und Haftungsrecht (Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer).
Unsere Mandanten sind unternehmerisch und mittelständisch Tätige, Freiberufler, Selbständige und gewerbliche Unternehmer.
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