Der GrillSportClub Odenwald (im weiteren GSCO) ist ein Zusammenschluss von Personen, die den Grillsport im Odenwald und seinen Randlandschaften fördern.
GrillSportClub Odenwaldhölle
- auch GSC Odenwaldhölle
- auch GSC Odenwald
- auch GrillClub Odenwald
- auch GCO
- auch GSCO
SATZUNG
§ 1 Zweck des Clubs
Der GrillSportClub Odenwaldhölle (im weiteren GSCO) ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen
Personen, die den Grillsport im Odenwald, seinen Randlandschaften und dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
zu fördern.
§ 2 Club-Mitglieder
Club-Mitglied kann jede natürliche Person werden, die 16 Jahre alt ist und sich zu den Zielen des Clubs bekennt.
Die Club-Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt, die Annahme erfolgs durch mind. einen Gesellschafter. Auch die
Mitgliedschaft von Frauen wird bis auf weiteres geduldet.
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt auf Beschluss der Gesellschafter zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Beschluss
gefasst wird. Aus wichtigen Grund auch fristlos. Fortgesetztes Verstossen gegen die Regelungen des § 6 führen
zum sofortigen Ausschluss.
§ 4 Clubentgelt
Der Club erhebt keinen Beitrag.
§ 5 Vertretung
Der Club wird durch die Gesellschafter vertreten.
§ 6 Pflichten der Mitglieder
1. Verbreitung des Grillsports.
2. Regelmässiges Grillen (mind. 12 mal p.a., mind. jeden 2. Monat)
Als Grillen gilt das unter freiem Himmel oder unter Überdachungen
(Pavillion, Zeltplane, Markise usw.), wenn mind. 2 Seiten bodenhoch
geöffnet sind, und die Zubereitung mit Gas, Holz, Holzkohle, sonstige
fossile Brennstoffe erfolgt. Das Garen mit Strom ist KEIN grillen. Der
Einsatz von Strom für Hilfgeräte (Licht, Motorantrieb usw) ist gestattet.
3. In der Pfanne kann man nicht Grillen.
4. Regelgetränk: Bier. Ausnahmen nur im Falle des notwendigen Führens
eines Kraftfahrzeuges und mit ärztlichen Attest oder ausdrücklicher
Genehmigung (Formulargemässer Antrag).
5. Grillfleisch wird beim Metzer gekauft, fertig abgepacktes Fleisch ist
unzulässig.
6. Gegrillt wird nur Fleisch und Fisch, was nie geatmet hat ist kein Fleisch.
7. Auslegungsfragen sind per mail einzureichen und werden auf der
der Website öffentlich beantwortet. Alle Auslegungen sind verbindlich.
8. Alle Verstöße gegen die Vereinssprinzipien, die Pflichten der Mitglieder,
oder jedwedes Verhalten, das dem Grillsport schadet sind zu rügen. Im
Wiederholungsfall ist der Verstoß zu melden.
9. Jedweden Grillvorgang eines Dritten mit den Worten "Gut grill" zu
begleiten.
§ 7 Verstöße, die nicht zum Ausschluss führen
Um die Disziplin aufrecht zu erhalten kann je Verstoß 1 Kiste Bier als
Tribut gefordert werden. Der Tribut wird in Form des baldigen Verzehrs
im Rahmen einer grillsportgerechten Speisezubereitung vorgenommen
und MUSS vollständig durch die Gäste erfolgen.
§ 8 Gemeinnützigkeit
Natürlich ist der GSCO gemeinnützig tätig, die Bedingungen der
steuergesetzgebung sind nicht erfüllt.
§ 9 Motto
Feuer frei!
§ 10 Die Satzung tritt per 1.1.2014 in Kraft.
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