Wertermittlung:
Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) Ihrer Immobilie.
Immobilienberatung:
Welche Möglichkeiten bietet mir die Immobilie?
Darf ich aus/anbauen?
Wertermittlung von Immobilien:
- Bebaute und unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Gewerbeimmobilien etc.
Bewertung zu Verkaufszwecken, aus steuerlichen Gründen, Erbschaftsangelegenheiten, Eheangelegenheiten etc..
Ermittelt wird der Verkehrswert/Marktwert des Grundstückes unter der Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten wie Lage, tatsächlicher Nutzung und rechtlich mögliche Nutzung.
Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich der Wert des Gebäudes ermittelt, in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung und der rechtlich möglichen Nutzung.
Der Verkehrswert bestimmt sich durch das Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren. Die drei Ermittlungsverfahren sind gesetzlich geregelt.
Auf Wunsch erfolgt eine fundierte Beratung hinsichtlich
- Umnutzungsabsichten
- Ausbau- oder Umbauabsichten
- Anbau- oder Abbruchabsichten
- Baugrund
- Bergschadensproblematik
- Altlastenproblematik
- Optimale Nutzung/Ausnutzung
- Erschließung etc.
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