Rechtsanwälte Hundertmark // Rohde
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Pflichtangaben nach § 5 TMG
(Telemediengesetz vom 26.02.2007
BGBl. I S. 179, das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 31.05.2010 BGBl. I
S. 692 geändert worden ist.)
Rechtsanwalt
Christian Hundertmark
(inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 Abs 2 RStV)
Kortumstr. 46 · 44787 Bochum
Tel.: (02 34) 91 519 080
Fax: (02 34) 79 422 702
E-Mail: [email protected]
Web:www.ra-hundertmark.de
USt-Ident-Nr. DE227442411
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Gemäß der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sind Rechtsanwälte verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten folgen aus § 51 BRAO.
Rechtsanwalt Christian Hundertmark unterhält die gem. § 51 BRAO vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei:
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
Christian Hundertmark ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
www.rak-hamm.de (gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5a TMG), zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5b TMG)
Die relevanten Berufsregeln sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der aktuellen Version oder unter www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht einzusehen.
Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören u.a.:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Diese sind unter dem nachfolgewnden Link einzusehen.
BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer)
Facebook: www.facebook.com/RechtsanwaltHundertmark
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