Für die Wirtschaft in Niederbayern.
Was tut die IHK?
Von Unternehmen für Unternehmen – das ist das Prinzip der IHK. Unsere Arbeit basiert auf drei Säulen. Die erste Säule bilden die vielfältigen Serviceleistungen der IHK rund um Beratung, Hilfestellung und Information, die den über 74.000 Mitgliedsunternehmen in Niederbayern zur Verfügung stehen. Die zweite Säule sind die hoheitlichen Aufgaben, also Aufgaben, die vom Staat an die IHK übertragen wurden. Dazu gehören beispielsweise die Betreuung der Ausbildungsverhältnisse und die Abnahme von Prüfungen ebenso wie Unterrichtungsverfahren, Stellungnahmen für Justiz und Verwaltung, das Sachverständigenwesen oder die Ausstellung von Exportdokumenten. Die IHK erledigt diese Aufgaben kostengünstig, effizient, kompetent und – das ist das Entscheidende – als Selbstverwaltungsorgan frei von staatlichen Weisungen. Die dritte Säule ist die politische Interessenvertretung: Die IHK dient als Berater der Politik und Verwaltung und wird von den Entscheidern auf kommunaler oder Landesebene ebenso gehört, wie bundesweit oder in Europa.
Verpflichtet ist die IHK dem Gesamtinteresse der Wirtschaft. Das ist etwas anderes, als die Summe der Interessen der Mitgliedsunternehmen. Das Gesamtinteresse wird bestimmt durch einen Abwägungsprozess, durch den Ausgleich über alle Branchen hinweg. Erreicht wird diese Abwägung durch die Beratung in Vollversammlung, Ausschüssen und Gremien sowie durch die Befragung der Mitgliedsunternehmen. Notwendig dafür ist die Unabhängigkeit von Einzel- oder Gruppeninteressen. Hier kommt die gesetzliche Mitgliedschaft bei der IHK ins Spiel. Sie ermöglicht es der IHK, objektiv und neutral die Anliegen unabhängig von der Beitragshöhe des einzelnen Mitgliedes zu berücksichtigen.
Wer ist die IHK?
Die Industrie- und Handelskammer ist weder Behörde noch Verband, sie ist die "Selbstverwaltungskörperschaft der regionalen Wirtschaft". Die IHK erhält ihre Richtung durch Unternehmerpersönlichkeiten, die sich für die Wirtschaft in Niederbayern engagieren. Die Vollversammlung, das "Parlament der Wirtschaft", ist das oberste Organ der IHK und zuständig für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, etwa die eigenen Rechtsvorschriften der IHK, den Haushalt oder die Höhe von Beiträgen und Gebühren. Die Vollversammlung spiegelt in ihrer Struktur die regionale Wirtschaft wider und ist damit vom Mittelstand und den niederbayerischen Familienunternehmen geprägt. Ausnahmslos alle der IHK zugehörigen Unternehmen sind für die Vollversammlung wahlberechtigt – aktiv wie passiv. Dabei gilt, wie immer bei der IHK: Jedes Unternehmen hat die gleichen Mitspracherechte.
Vor Ort halten die Unternehmensvertreter in den IHK-Gremien von Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung- Grafenau, Landshut, Regen, Rottal-Inn und Straubing den Kontakt aufrecht und bringen ihre Interessen und Anliegen ein. Neben dieser regionalen Struktur haben sich auf fachlicher Ebene unterschiedliche Ausschüsse gebildet, die den Sachverstand der Unternehmer bündeln.
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