"inHERFORD" ist der Verein für die Belebung der Herforder Innenstadt
Der Verein verfolgt im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und der Kultur, die Förderung
Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende
Maßnahmen:
Verbesserung des historischen Stadtbildes
Veranstaltung von Stadtführungen sowie Unterstützung kultureller
Innenstadtfeste
die Betreuung auswärtiger und ausländischer Besucher in Herford
Unterstützung bei geschichtsprägenden und kulturellen Veranstaltungen,
unter anderem z.B. des Herforder Orgelsommers
Stärkung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Herford und
Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements in Herford.
Alle Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit der Innenstadtentwicklung im
Sinne des Vereinszwecks stehen. Sofern der Verein Maßnahmen unterstützt, die
durch Städtebaufördermittel (teil-) finanziert werden, sind die entsprechenden
Förderrichtlinien einzuhalten.
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