Institut für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen
| Technischer Ansprechpartner: Christian Rohde
Das Institut für Kriminologie (IfK) wurde 1962 an der Eberhard Karls Universität in Tübingen als erstes deutsches kriminologisches Forschungsinstitut gegründet. Entsprechend der in Deutschland traditionellen Verbindung der Kriminologie mit der Rechtswissenschaft gehört das Institut organisatorisch zur Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Aufgabe des Instituts ist die Forschung im Bereich der Kriminologie. Gründer, erster Institutsdirektor und Ordinarius für Kriminologie war Hans Göppinger. Er leitete das Institut von den Anfängen bis zum September 1986. Von Oktober 1986 bis September 2011 leitete Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, ein ehemaliger Schüler des ersten Institutsdirektors, das Institut. Der damalige Wechsel führte sowohl zu einer Spektrumserweiterung als auch zu einer Neuorientierung. Seit dem 1. Oktober 2011 wird das Institut für Kriminologie durch Prof. Dr. Jörg Kinzig geleitet.
http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/wir-ueber-uns
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