Entdecken Sie die Vielfalt unserer Angebote an Informations-, Freizeit- sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen!
Das JFB - Jugend- und Familienbildungswerk ist eine anerkannte Familienbildungsstätte nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW mit dem Schwerpunkt familienpädagogischer Angebote.
Das wbw - Wir bilden weiter! ist eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW, mit den Schwerpunkten beruflicher, persönlicher, sozialer und allgemeiner Bldung.
JFB und wbw - Ihre Partner in der Weiterbildung!
In unserem Leitbild verpflichten wir uns, mit unseren Angeboten lebensbegleitendes Lernen und Lebensqualität unabhängig von Alter, Herkunft, sozialer Situation, Weltanschauung und Geschlecht zu fördern. Ausgehend von einem ganzheitlichen Menschenbild, wollen wir mit unserer Bildungsarbeit daran mitwirken, dass sich unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen in ihren verschiedenen Kompetenzbereichen weiterentwickeln. Dies umfasst sowohl den Erwerb von Fachkompetenz, um zum Beispiel die Anforderungen der Schule oder der Arbeitswelt bewältigen zu können, als auch die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung. Urteils- und Handlungskompetenz im privaten und beruflichen Lebensbereich zu entwickeln ist ebenso Ziel wie die Förderung von sozialen Fähigkeiten, etwa der Bereitschaft zur Inklusion oder zur Mitgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Das breite Angebot der beiden Bildungswerke JFB und wbw wird jährlich von etwa 5.500 Menschen genutzt.
200 nebenamtliche Dozenten und Dozentinnen unterstützen das Weiterbildungsteam und tragen mit ihrer Wissensvermittlung wesentlich zur Qualität des Angebotes bei.
hinzufügen eines JFB - Jugend- und Familienbildungswerk e.V.-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen