Das Projekt „Jugendcafé“ erfüllt zahlreiche Aufgaben der Jugendhilfe in der Stadt Haan.
Freizeitangebot:
Das Angebot steht allen Jugendlichen/Heranwachsenden (aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern) offen. Es eröffnet Möglichkeiten, sich - nach der Schule und am Wochenende - mit anderen Jugendlichen/Heranwachsenden zu treffen oder zu verabreden. Es kann, als zentral gelegener und gut erreichbarer Ort, beispielsweise auch für Aktivitäten des Jugendparlamentes genutzt werden.
Beteiligungsangebot:
Das Jugendcafé wird ehrenamtlich von Jugendlichen/ Heranwachsenden organisiert und betrieben. Die Angebote und organisatorischen Strukturen werden von den Jugendlichen und Heranwachsenden mitbestimmt und mitgestaltet. Ziel ist eine weitgehende Selbstverwaltung des Jugendcafés durch die Jugendlichen/Heranwachsenden.
Bildungsangebot:
Der Betrieb des Jugendcafés bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, wie Teamarbeit, Eigeninitiative, Planen und Steuern von Prozessen, wirtschaftliches Handeln etc. Diese Lern- und Erfahrungsfelder können mit den Bildungsinhalten und -zielen der weiterführenden Schulen verknüpft werden.
Der Trägerverein unterstützt die Entwicklung und den Betrieb des Jugendcafés insbesondere durch
– die (Mit-) Finanzierung der Räumlichkeiten und der Ausstattung für das Jugendcafé, die Schaffung der Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen, den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Betrieb des Jugendcafés
– die Durchführung bzw. Begleitung von Beteiligungsworkshops mit Jugendlichen/Heranwachsenden zur Einrichtung und Etablierung des Jugendcafés,
– die Unterstützung der Jugendlichen/Heranwachsenden bei der Organisationsentwicklung für das Jugendcafé,
– die Durchführung bzw. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die ehrenamtlich im Jugendcafé tätigen Jugendlichen/Heranwachsenden und
– die Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen, kulturellen Anbietern/Initiativen und den Anbietern/Trägern der Jugendarbeit in Haan.
Der Trägerverein strebt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 KJHG) an.
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