Der Verein setzt sich für die personelle und materielle Ausstattung, den Betrieb und die
Erhaltung eines Jugendzentrums in Mutterstadt ein.
Aus der Satzung des Vereins:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein setzt sich für die personelle und materielle Ausstattung, den Betrieb und die
Erhaltung eines Jugendzentrums in Mutterstadt ein. Hierzu sammelt er Spenden, sucht
Sponsoren und führt weitere Maßnahm
en zur Finanzierung(z.B. durch die Veranstaltung von
jugendkulturellen Maßnahmen, wie z.B. insbesondere Konzerten und Rollenspielertreffen in
Zusammenarbeit mit dem Jugendtreff Mutterstadt) und zur ideellen Unterstützung durch. Die
Mitglieder beteiligen s
ich ehrenamtlich an der Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen und Aktivitäten des Jugendtreffs Mutterstadt.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abga
benordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke Verwendung finden. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fr
emd sind, oder durch
unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
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