Ein starkes Team für Ihr Recht.
In unseren Büros in Herzebrock-Clarholz und Rheda-Wiedenbrück stehen Ihnen sieben Rechtsanwälte als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ein starkes Team für Ihr Recht.
Rechtsanwalt und Notar Ferdinand Kampmeier gründete die Kanzlei im Jahr 1978. In den folgenden Jahren gelang es, die Kanzlei am Markt zu etablieren und stetig auszubauen. Heute stehen den Mandanten in den Büros in Herzebrock-Clarholz und Rheda-Wiedenbrück sieben Rechtsanwälte als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Sozietät ist berechtigt, die Interessen ihrer Mandanten deutschlandweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durchzusetzen. Darüber hinaus können die Anwälte Verfahren vor Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten in allen Instanzen führen.
Die Rechtsanwälte bilden sich kontinuierlich fort. Hierdurch gewährleisten sie eine auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten zugeschnittene Beratung. Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht unterstreichen diesen Anspruch.
Die Kanzlei hat zudem die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Interessen ihrer Mandanten in beinahe allen juristischen Angelegenheiten zu vertreten. Sie führte ein zertifiziertes Qualitätsmanagement ein und unterzieht dieses einer regelmäßigen externen Kontrolle.
Zudem können die Anwälte auf internetbasierte Rechtsdatenbanken zugreifen. So fließen die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung in die Beratung ein. Die Rechtsanwälte Ferdinand Kampmeier, Dr. Christoph Tietz und
Dr. Udo Buschmann sind zudem als Notare zugelassen. Sie sind damit berechtigt, Rechtsvorgänge notariell zu beurkunden und Unterschriften öffentlich zu beglaubigen. Beurkundungsbedürftig sind unter anderem die Übertragung von Immobilien und die Gründung von Kapitalgesellschaften.
Unterstützung bieten die Notare auch bei der Gestaltung und Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten. Um Veränderungen oder Eintragungen in öffentliche Register wie das Handelsregister oder das Vereinsregister herbeizuführen, verlangt das Gesetz meist eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Erklärenden. Anschließend führen die Notare regelmäßig den Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen und veranlassen die Eintragungen in die bei Gericht geführten Register.
hinzufügen eines Kampmeier & Dr. Tietz Rechtsanwälte und Notare-stadtplans zu ihrer webseite;
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