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Kanzlei Dr. Tron Kontakt Informationen

Kanzlei Dr. Tron

Info

Seit 2005 Ihre Rechtsanwaltskanzlei in 64546 Mörfelden-Walldorf mit den Fachrichtungen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht.

Geschichte

Wir begleiten Sie rechtssicher bei Scheidung, Kündigung und Testament. Eine erste Terminvereinbarung ist idR innerhalb von 24 Stunden unter 06105-968646 möglich. Oder Sie buchen gleich selbst Ihren Termin in unserem Online-Terminkalender. Auf unserer Homepage www.kanzlei-tron.de können Sie unter der Rubrik Online-Beratung die Fälle von Scheidung, Kündigung und Verkehrsunfall auch interaktiv erfassen und so die Bearbeitung Ihres Falles erheblich beschleunigen.



"Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht"
Adresse: Flughafenstr. 40, 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefonnummer: 06105968646
Stadt: Mörfelden-Walldorf
Postleitzahl: 64546


Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 18:00
Dienstag: 08:30 - 18:00
Mittwoch: 08:30 - 18:00
Donnerstag: 08:30 - 18:00
Freitag: 08:30 - 18:00

Bewertungen
Wir 81 und 84 Jahre alt hatten am 04.12.2022 eine erbrechtliche Beratung bei dem Anwalt Dr. Tron Kanzlei Tron in Mörfelden-Walldorf vereinbart. Unsere Söhne wren ebenfalls anwesend. Diese Beratung sollte nach telefonischer Auskunft der Kanzlei 190 Euro kosten. Am Ende der Beratung hatten wir uns Entschieden, eine Schenkung der Immobilie vorzunehmen. Hr. Tron hatte uns angeboten hat einen Notar entsprechend unserer Wünsche zu beauftragen. Dem haben wir zugestimmt. Wir im Vertrauen davon ausgegangen, dass er uns eine angemessene Gebühr für diesen Vorgang, also einen Notar zu informieren eine Schenkung durchzuführen, in Rechnung stellt. Die Beauftragung bestand darin, dass seinerseits ein Brief an einen Notar gesendet wurde, indem stand, dass wir eine Schenkung einer Immobile vornehmen wollen. Wir waren somit schockiert, als wir dann eine Rechnung von 3449 Euro netto erhielten, welche die Überschrift "Beratung-Erbrecht" aufzeigt. Als wir uns beschwerten, schrieb Hr. Tron, dass wir uns nicht beschweren, sondern ihm Dank schulden sollten, da er aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für diesen Brief aufgrund des Gegenstandswertes auch 7000 Euro hätte verlangen dürfen. Sehr bald verließ Hr. Tron dann die sachliche Ebene und bezeichnete unseren Einspruch als Unverschämt. Ein Familienmitglied wurde von ihm als "depressiv" beleidigt. Es erfolgten auch Aussagen wie: "man solle sich um seine eigenen Baustellen kümmern, denn davon gäbe es genug" ... Es ist erschreckend, dass sich ein Jurist einer solchen Sprache bemächtigen. Er behauptet nun, er hätte uns über die hohen Kosten aufgeklärt, und wir wären damit einverstanden gewesen. Alle Familienmitglieder können allerdings das Gegenteil bezeugen. Wie glaubwürdig es ist, dass wir für die Beauftragung eines Notars also das Erstellen eines einfachen Briefes bereit gewesen wären zusätzlich über 3200 Euro zu bezahlen, mag jeder für sich selbst entscheiden. Hr. Tron sprach bezüglich der hohen Summe von Nachlassverwaltung und Vertagsgestaltung. Faktisch ist es so, dass in der auf der Rechnung angegebenen Leistungszeit von Hr Tron 2 Tätigkeiten erfolgt sind. 1. Die erbrechtliche Beratung Kosten wurden von Hr. Tron mit 190 Euro angegeben 2. Brieflich einen Notar zu informieren eine Schenkung durchzuführen. Auf Anraten der Anwaltskammer Frankfurt haben wir den Betrag bezahlt, um nicht in ein Mahn/Pfändungs-verfahren zu laufen, was alles noch schlimmer machen würde. Einen Stern muss man dann doch vergeben. Und zwar für die Auswahl des Notars. Dieser ist wirklich vertrauenswürdig, fachkundig, engagiert und sachlich, und war auch nicht angenehm überrascht zu erfahren, dass das Honorar für seine Beauftragung der 3200 Euro Brief somit höher liegt, als sein eigenes Honorar. Denn er hat ja die eigentliche Arbeit, und führt die Schenkung ja komplett und eigenständig durch. Das war eine unschöne und teure Erfahrung. Da keine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorliegt, scheuen wir nun den Weg zu einem weiteren Anwalt diesbezüglich. Wir sind keine Anwälte, und können letztlich nicht juristisch Beurteilen, ob das Vorgehen von Hr. Tron rechtens ist. Aber "Vertrauenswürdig" ist auf jeden Fall was ganz anderes. Auch Ausdrucksformen und Höflichkeit lassen bei Hr. Tron sehr zu wünschen übrig. Es bleibt deshalb nur zu hoffen, dass nicht jeder Anwalt so agiert, und zu warnen, dass nicht auch andere in so eine Falle tappen. !!! Nicht nur das Honorar erfragen - Es sich auch immer schriftlich bestätigen lassen !!!
Wir wurden von der Kanzlei Dr.Tron bei der Vertretung unserer Interressen unverschuldet Unfallschaden mit unserem neuen Campervan vollumfänglich gegenüber der Versicherung des Unfallverursacher vertreten. Mit dem Ausgang sind wir absolut zufrieden. Vielen Dank dafür.
Hatte mich vor Jahren bei ihm bezüglich eines Unfalls mit meinem Fahrzeug gemeldet. Telefonisch war absolut niemand zu erreichen, kein Rückruf. Habe mich dann per Email an ihn gewandt. Abgesehen davon, dass er die Email erhalten hat, hab ich von ihm nie wieder was gehört. Antwort: Das liegt einfach daran weil ich bei Google nicht unter dem Namen schreibe. Und das mag ja sein, dass es nach Jahren schwer nachvollziehbar ist, heißt aber nicht dass es nicht wahr ist.
nun, auch ich kann ihn nur empfehlen. Fachkompetenz in Familienrecht und Arbeitsrecht ist absolut gegeben. Auch Vertragsrecht ist er unstreitig zu empfehlen. Die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Klient, ist natürlich wichtigste Voraussetzung zum Erfolg. Ich kann ihn nur wärmstens weiter empfehlen und klar, von mir bekommt er 5 Sterne
Sehr zuverlässiger und guter Anwalt. Alles wird sehr sorgfälltig und schnell bearbeitet. Er als Anwalt ist sehr nett und die Sekretärinnen ebenso. Wir werden Ihn falls notwendig wieder als Anwalt nehmen.
Dr. Tron arbeitet sehr zuverlässig und ist sehr höflich und professionell. Danke nochmals.
Kompetenter Ansprechpartner.Alle meine Fragen relativ geduldig beantwortet.Super freundliche und hilfsbereite Sekretärin? am Telefon
Macht bisher einen sehr professionellen Eindruck. Wir werden sehen macht erstmal meine Scheidung.
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