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Kanzlei Schulz-Koffka • Rosemeier • Büscher Kontakt Informationen

Adresse: Podbielskistraße 164, 30177 Hannover, Deutschland
Telefonnummer: 0511 696350
Zustand: Niedersachsen
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177


Öffnungszeiten

Montag: 09:00–13:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Dienstag: 09:00–13:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00–13:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–13:00 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Freitag: 09:00–13:00 Uhr, 13:30–16:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Bewertungen
Dieses Notariat arbeitet nicht neutral sondern contra Kunde und pro Bauunternehmen. Am besten die Verträge von einem anderen Rechtsanwalt prüfen lassen!
vor 9 jahren (05-12-2017)
Kompetenz, Zuverlässigkeit und absolute Flexibilität sind hier das Kredo.
vor 9 jahren (14-03-2018)
Hr. Dr. Büscher ist freundlich, kompetent, absolut Zuverlässig und vor allem sehr schnell in der Abwicklung der Verträge. Was versprochen wird, wird eingehalten und absolut professionell durchgeführt. Die Beratung ist auf Wunsch umfangreich und auch für Laien verständlich. Einen schnelleren und zuverlässigeren Notar habe ich noch nicht kennengelernt.
vor 10 jahren (07-03-2017)
Top Kanzlei, die mich schon mehrfach beraten hat. Sehr empfehlenswert!
vor 9 jahren (17-10-2017)
Für die Beurkundung einer simplem Kapitalerhöhung einer UG 2015 setzte Herr Dr. Büscher in der Rechnung den Mindestgeschäftswert einer GmbH-Sache (30.000 €) an. Da die UG nach Musterprotokoll gegründet war, war diese Berechnung falsch. Auf meinen Hinweis, dass andere Notare in der Vergangenheit stets den tatsächlichen Geschäftswert der Kapitalerhöhung angesetzt hatten, wurde der Vorgang durch seine Mitarbeiterin „noch einmal extra geprüft“. Ergebnis: Alles sei korrekt, warum andere Notare anders abrechneten, konnte sie sich nicht erklären. Erst nachdem ich mich selbst schlau gelesen und Rat bei anderen Juristen geholt hatte, erklärte Herr Dr. Büscher sich bereit, eine neue Rechnung zu stellen. Allerdings stellte er die Bedingung, das Original der falschen Rechnung vorher an ihn zurückzuschicken. Diese Bedingung wurde auch auf Nachfrage nicht begründet. Also noch einmal 30 Minuten und 68 Cent investiert – was soll‘s. Wochen später kam kommentarlos die neue Rechnung in der Post. Eine Erklärung oder Entschuldigung? Nicht von diesem Notar. Es ist schon sehr erstaunlich, dass ein Notar und seine zuständige Mitarbeiterin eine so simple Abrechnungsregel nicht kennen. Auch darf man sicher fragen, wie ausführlich die „Extra-Prüfung“ des Sachverhalts ausgefallen sein mag. Ganz besonders ärgerlich ist aber, dass ich seit dem Moment, in dem ich einen Fehler in der Rechnung reklamierte, sowohl im Handeln als auch im Tonfall nicht mehr wie ein Kunde, sondern wie ein Prozessgegner behandelt wurde.
vor 10 jahren (18-11-2016)
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